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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Statt Rechtsstaat für Hartzer nur staatlich bezahlten "Streitschilchter"

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Beitrag von Willi Schartema Di Sep 10, 2013 2:27 pm

Statt Rechtsstaat für Hartzer nur staatlich bezahlten "Streitschilchter"

Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Da die Hartz IV Gesetze so kompliziert sind, kommt es in den Jobcentern bekanntlich zu einer Fülle von Widerspruüchen und Klagen. Um diese einzudämmen, kommt die Verwaltung zuweilen auf skurrile Ideen. Eine davon ist der Streitschichter, Bescheiderklärer, Ombudsmann oder wie sonst die Leute heissen. Nach einer Meldung in der BZ soll jetzt einem rüstigen Rentner auf der Arbeitsverwaltung ein Zuverdienst gesichert werden um zwischen Jobcenter und Kunden zu vermitteln.

Zum BZ Artikel
Wieder ein Versuch die Anwaltschaft zu verdrängen und Kosten zu sparen. Statt qualifizierter Rechtsberatung Gemauschele hinter den Kulissen um Geld zu sparen. Ist der Mann wirklich unabhängig, wenn der jahrelang beim Arbeitsamt war?

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/09/statt-rechtsstaat-fur-hartzer-nur.html

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