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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sprachleitfaden für Jobcenter: Klartext statt Amtsdeutsch

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Sprachleitfaden für Jobcenter: Klartext statt Amtsdeutsch  Empty Sprachleitfaden für Jobcenter: Klartext statt Amtsdeutsch

Beitrag von Willi Schartema Di Mai 21, 2013 12:47 pm

Sie sollen "bitte" schreiben. Und
"leider", falls ein Antrag abgelehnt wird. Mit einem Sprachleitfaden
will die Bundesagentur für Arbeit ihren Mitarbeitern das Amtsdeutsch
abgewöhnen.


Ein Wort wird Jobcenter-Beratern aber auch weiterhin
nicht über die Lippe kommen.


Von
Thomas Öchsner


Es gibt in Deutschland wahrscheinlich keine Institution, die so viel Papier
ausstößt wie die Bundesagentur für Arbeit (BA). Mehr als 500.000 Schreiben
verschickt die Behörde pro Arbeitstag. Im Jahr sind das 120 Millionen. Es
gibt den Bewilligungs- und den Ablehnungsbescheid für Hartz-IV-Empfänger. Es
gibt die schriftliche "Anhörung", wenn ein Arbeitsloser Termine
unentschuldigt versäumt, und natürlich jede Menge Antragsformulare.


180 Druckvorlagen hat die BA in den vergangenen vier
Jahren überarbeitet. Arbeitsloseninitiativen und der Paritätische
Wohlfahrtsverband halfen dabei mit. Auf den Bescheiden soll auf der ersten
Seite klar formuliert stehen, wie entschieden wurde - möglichst ohne ständig
auf Paragrafen zu verweisen.


"So fachlich wie nötig - so bürgernah wie
möglich", lautet die Grundregel.


Das Wort
"danke" findet sich - noch - nicht


"Durch eine klarere Sprache wollen wir die
Akzeptanz in die Arbeit der Jobcenter erhöhen und damit mehr Vertrauen in
unsere Entscheidungen aufbauen", sagt BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt.
Er erhofft sich dadurch auch, dass die Anzahl der Widersprüche zurückgeht,
"die Hartz-IV-Empfänger oft nur einlegen, weil sie die Bescheide nicht
verstanden haben".


Am 1. August soll dann der nächste große Akt der
Nürnberger Schreib-Revolution kommen: ein neuer Hartz-IV-Antrag, mit weniger
Text, hellgrüner Farbe und vereinfachten Angaben zum Ankreuzen.


Anmerkung: Lassen Sie sich überraschen!

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/sprachleitfaden-fur-jobcenter-klartext.html

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