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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Deutscher Anwaltverein und Bundesrechtsanwaltskammer: Hochwasserhilfe für die deutsche Anwaltschaft

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Deutscher Anwaltverein und Bundesrechtsanwaltskammer: Hochwasserhilfe für die deutsche Anwaltschaft  Empty Deutscher Anwaltverein und Bundesrechtsanwaltskammer: Hochwasserhilfe für die deutsche Anwaltschaft

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 25, 2013 9:53 pm

DAV und BRAK aktivieren Spendenfonds

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) haben angesichts der katastrophalen Überflutungen vor allem in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern Spendenfonds aktiviert.

Angesichts der katastrophalen Überflutungen vor allem in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern sind wiederum zahlreiche Anwaltskanzleien beschädigt oder teilweise zerstört worden. Manche Kanzleien trifft das innerhalb von 11 Jahren zum zweiten Mal.


Auch schon damals haben die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Initiative ergriffen und eine Unterstützung organisiert.

Auch jetzt soll für die betroffenen Kanzleien wieder unbürokratisch Hilfe geleistet werden. Ziel ist es, die Maßnahmen zu unterstützen, die zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Kanzleien beitragen oder für die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit notwendig sind.

Hier: PM 25/13 | Deutscher Anwaltverein und Bundesrechtsanwaltskammer ~ Presseerklärung 13/2013

Deutscher Anwaltverein (DAV)

Bundesrechtsanwaltskammer ~ Startseite


Anmerkung von Detlef Brock: Unser dank gilt Willy Voigt für die Bereitstellung des Artikels.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/deutscher-anwaltverein-und.html

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