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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz IV: 1-Euro-Jobber als Flutschäden-Beseitiger

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Hartz IV: 1-Euro-Jobber als Flutschäden-Beseitiger Empty Hartz IV: 1-Euro-Jobber als Flutschäden-Beseitiger

Beitrag von Willi Schartema Do Jun 20, 2013 3:10 pm

Ältere Hartz IV-Bezieher sollen als Ein-Euro-Jobber „wiedereingegliedert“ werden

Maximal 160 Euro zusätzlich im Monat für Ein-Euro-Jobber

Auch zu den genauen Tätigkeiten, die die älteren Hartz IV-Bezieher verrichten sollen, machte Veil keine konkreten Angaben.


Werden Nothilfen doch auf Hartz IV angerechnet?


Ein-Euro-Jobber, die selbst von der Flut betroffen sind, müssen sich offenbar doch darauf einstellen, dass Flut-Hilfen auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet werden. BA, Deutscher Städtetag und Landkreistag erklärten zwar, dass „Hilfen, die ausdrücklich dazu dienen, Schäden zu beseitigen, nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden“, jedoch werde eine Erstausstattung der Wohnung nur finanziert, wenn keine Versicherung und kein Nothilfeprogramm die Kosten übernehme. Demnach werden diese Beträge doch angerechnet, zumindest auf das Geld, das beim Jobcenter für neue Möbel beantragt werden kann. Somit könnten Spenden, die den Betrag für die Möbelhilfe übersteigen, als Einkommen gewertet werden, das wiederum mit dem Regelsatz verrechnet werden würde

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-1-euro-jobber-als-flutschaeden-beseitiger-9001478.php

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