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Hartz IV: 1-Euro-Jobber als Flutschäden-Beseitiger
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Hartz IV: 1-Euro-Jobber als Flutschäden-Beseitiger
Ältere Hartz IV-Bezieher sollen als Ein-Euro-Jobber „wiedereingegliedert“ werden
Maximal 160 Euro zusätzlich im Monat für Ein-Euro-Jobber
Auch zu den genauen Tätigkeiten, die die älteren Hartz IV-Bezieher verrichten sollen, machte Veil keine konkreten Angaben.
Werden Nothilfen doch auf Hartz IV angerechnet?
Ein-Euro-Jobber, die selbst von der Flut betroffen sind, müssen sich offenbar doch darauf einstellen, dass Flut-Hilfen auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet werden. BA, Deutscher Städtetag und Landkreistag erklärten zwar, dass „Hilfen, die ausdrücklich dazu dienen, Schäden zu beseitigen, nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden“, jedoch werde eine Erstausstattung der Wohnung nur finanziert, wenn keine Versicherung und kein Nothilfeprogramm die Kosten übernehme. Demnach werden diese Beträge doch angerechnet, zumindest auf das Geld, das beim Jobcenter für neue Möbel beantragt werden kann. Somit könnten Spenden, die den Betrag für die Möbelhilfe übersteigen, als Einkommen gewertet werden, das wiederum mit dem Regelsatz verrechnet werden würde
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-1-euro-jobber-als-flutschaeden-beseitiger-9001478.php
Willi S
Maximal 160 Euro zusätzlich im Monat für Ein-Euro-Jobber
Auch zu den genauen Tätigkeiten, die die älteren Hartz IV-Bezieher verrichten sollen, machte Veil keine konkreten Angaben.
Werden Nothilfen doch auf Hartz IV angerechnet?
Ein-Euro-Jobber, die selbst von der Flut betroffen sind, müssen sich offenbar doch darauf einstellen, dass Flut-Hilfen auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet werden. BA, Deutscher Städtetag und Landkreistag erklärten zwar, dass „Hilfen, die ausdrücklich dazu dienen, Schäden zu beseitigen, nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden“, jedoch werde eine Erstausstattung der Wohnung nur finanziert, wenn keine Versicherung und kein Nothilfeprogramm die Kosten übernehme. Demnach werden diese Beträge doch angerechnet, zumindest auf das Geld, das beim Jobcenter für neue Möbel beantragt werden kann. Somit könnten Spenden, die den Betrag für die Möbelhilfe übersteigen, als Einkommen gewertet werden, das wiederum mit dem Regelsatz verrechnet werden würde
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-1-euro-jobber-als-flutschaeden-beseitiger-9001478.php
Willi S
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