hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

ALG-II-Bezieher zu Kontoauskunft verpflichtet

Nach unten

ALG-II-Bezieher zu Kontoauskunft verpflichtet  Empty ALG-II-Bezieher zu Kontoauskunft verpflichtet

Beitrag von Willi Schartema Mi Jun 19, 2013 12:36 pm

ALG-II-Bezieher zu Kontoauskunft verpflichtet

Wer als Hartz-IV-Betroffener mit dem Folgeantrag für Arbeitslosengeld II nicht auch seine Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegt, bekomme kein Geld, beklagt ein Kalbenser. Die Mitarbeiter im Jobcenter könnten doch selbst auf die Konten schauen, täten dies aber angeblich aus Zeitmangel nicht, meint er.

Von Gudrun Oelze

Kann man in SGB-II-Behörden tatsächlich die Konten von Kunden einsehen oder von diesen verlangen, darüber genau informiert zu werden? Lässt sich das mit Bankgeheimnis und Datenschutz vereinbaren?

Doch sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte:

Wer Leistungen nach dem SGB II beantragt, ist verpflichtet, das Jobcenter über alle Konten mit aktuellem Kontostand, erteilte Freistellungsaufträge für Kapitalerträge sowie andere Vermögensverhältnisse zu informieren, weil diese Angaben zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit benötigt werden.

Im Zweifelsfall Anfrage bei Bundeszentralamt

Bei Zweifeln hinsichtlich Vollständigkeit der Angaben kann die SGB-II-Behörde über ein Ersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einen Kontendatenabruf in Gang setzen.

"Voraussetzung ist, dass ein vorheriges Auskunftsersuchen beim Leistungsberechtigten nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg versprechen würde, die Daten zur Überprüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich sind und die Informationen nicht mit einfacheren Mitteln beschafft werden können", so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz auf seiner Internetseite.

Das BZSt dürfe dem Jobcenter aber nur Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers und anderer Verfügungsberechtigter, Name und Anschrift eines abweichend wirtschaftlichen Berechtigten, das Datum der Eröffnung und gegebenenfalls der Auflösung des Kontos sowie die Kontonummer mitteilen - nicht jedoch den Kontostand oder getätigte Umsätze.

Darüber hinaus gleicht das Jobcenter vierteljährlich die ALG-II-Bezieher mit den von Kreditinstituten und Versicherungen an das Bundeszen-tralamt für Steuern gemeldeten Kontoinhabern ab, die für Kapitalerträge einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Aus diesem automatisierten Datenabgleich erfährt es, bei welcher Bank im Kalenderjahr des Leistungsbezuges oder im vorangegangenen Jahr wie hohe Kapitalerträge erzielt wurden. Hierbei werden dem Jobcenter aber weder Kontonummer noch Kontostand und auch keine Umsätze mitgeteilt.

Anders als vom Leser aus der Altmark angenommen, kann den Angaben des Datenschutzbeauftragten zufolge ein Jobcenter also nicht einfach auf die Konten der Kunden schauen. Um zu erfahren, wie viel Geld Betroffene dort haben - oder auch nicht - bedarf es deren Mitwirkung.

Dazu sind sie allerdings verpflichtet. Das hat das oberste deutsche Sozialgericht bestätigt:

Ein Jobcenter darf die Vorlage der Kontoauszüge bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II regelmäßig für einen zurückliegenden Zeitraum von drei Monaten verlangen, egal, ob es sich um einen Erstantrag, einen Folgeantrag oder eine einmalige Leistung handelt (BSG vom 19.02.2009, Az. B 4 AS 10/08 R).

Doch ist immer auch auf die Möglichkeit zur Schwärzung einzelner Passagen hinzuweisen, betont der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Das betrifft allerdings nur Ausgabebuchungen und dabei spezielle personenbezogene Daten. Nach der Schwärzung des genauen Namens des Empfängers müssen Texte wie Mitgliedsbeitrag, Zuwendung oder Spende erkennbar bleiben.

Vorlage der Unterlagen reicht in der Regel aus

Zudem weist der Datenschützer darauf hin, dass das Jobcenter einzelne Buchungen oder Auszüge nur speichern darf, wenn sich daraus weiterer Ermittlungsbedarf oder eine Änderung in der Leistungshöhe ergibt. Ansonsten genüge ein Vermerk in der Akte Betroffener, dass die Auszüge vorgelegen und keine Auswirkung auf den Leistungsanspruch haben.

Überhaupt seien ALG-II-Bezieher meist nur zur Vorlage von Unterlagen verpflichtet.

Kopien dürfen nur angefertigt werden, wenn dies zur Bearbeitung des Leistungsantrags unerlässlich ist. In der Regel unzulässig sei die Anfertigung von Kopien bei Bank- und Sparkassenkarten, Sparbüchern, Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltstiteln und Scheidungsurteilen.

 (www.bfdi.bund.de)

Anmerkung vom Sozialberater Detlef Brock: Guter, für Jedermann verständlicher Artikel.


Gesetzliche) Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind nicht von vornherein unzulässig, sondern der Einzelne muss Beschränkungen seines Rechts hinnehmen, die durch ein überwiegendes Allgemeininteresse gerechtfertigt sind (BVerfG 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07 = NJW 2008, 1435; BVerfG 13.08.2009 - 1 BvR 1737/09).

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080225_1bvr325507.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090813_1bvr173709.html

Bei der Überprüfung von Sozialleistungen handelt es sich um die Verfolgung eines bedeutsamen Gemeinwohlbelangs (BVerfG 13. 6. 2007 - 1 BvR 15550/03, 1 BvR 2357/04, 1 BvR 603/05 = BVerfGE 118, 168, 193). Zudem widerspreche es dem Gedanken des sozialen Rechtsstaates, das Mittel der Allgemeinheit mangels genügender Kontrolle auch dann in Anspruch genommen werden können, wenn wirkliche Bedürftigkeit nicht vorliegt (zur Arbeitslosenhilfe BVerfG 16. 12. 1958 - 1 BvL 3/57, 1 BvL 4/57, 1 BvL 8/58 = BVerfGE 9, 20, 35).

Die darüber hinaus bestehende Auskunftspflicht von Banken nach § 60 Abs. 2 SGB II führt nicht dazu, die Mitwirkungsobliegenheiten des Hilfebedürftigen nach § 60 SGB I zu begrenzen, so dass dieser zum Beispiel zur Vorlage von Kontoauszügen verpflichtet bleibt.

Ihr Sozialberater Detlef Brock

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/alg-ii-bezieher-zu-kontoauskunft.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten