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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BSG verpflichtet rechtliche Betreuer, die Arbeitslosmeldung für den Betreuten ggf. persönlich vorzunehmen SGB III Arbeitsförderungsgesetz

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BSG verpflichtet rechtliche Betreuer, die Arbeitslosmeldung für den Betreuten ggf. persönlich vorzunehmen SGB III Arbeitsförderungsgesetz Empty BSG verpflichtet rechtliche Betreuer, die Arbeitslosmeldung für den Betreuten ggf. persönlich vorzunehmen SGB III Arbeitsförderungsgesetz

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 27, 2014 10:08 am

BSG, Urteil vom 23. 10. 2014 - B 11 AL 7/14 R

Weiter:  http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1737/

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