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Bundesregierung: Hartz IV-Bezieher dürfen Einkommen verheimlichen -
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Bundesregierung: Hartz IV-Bezieher dürfen Einkommen verheimlichen -
Bundesregierung: Hartz IV-Bezieher dürfen Einkommen
verheimlichen , sofern die Muneten vom Verfassungsschutz kommen.
Versteuern muss man diese Einnahmen auch nicht!
Quelle: hier
Anmerkung: Ist das korrekt ? Können sich andere nicht
auf den Gleichheitsgrundsatz berufen?
Verfasst wurde der Beitrag von Detlef Brock-
Sozialberater
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/bundesregierung-hartz-iv-bezieher.html
Willi S
verheimlichen , sofern die Muneten vom Verfassungsschutz kommen.
Versteuern muss man diese Einnahmen auch nicht!
Quelle: hier
Anmerkung: Ist das korrekt ? Können sich andere nicht
auf den Gleichheitsgrundsatz berufen?
Verfasst wurde der Beitrag von Detlef Brock-
Sozialberater
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/bundesregierung-hartz-iv-bezieher.html
Willi S
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