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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Arbeitsagentur und Jobcenter ertrinken in Hartz-IV-Akten - Umfang der Hartz-Akten beläuft sich auf mehr als 2,8 Milliarden Seiten

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Arbeitsagentur und Jobcenter ertrinken in Hartz-IV-Akten - Umfang der Hartz-Akten beläuft sich auf mehr als 2,8 Milliarden Seiten Empty Arbeitsagentur und Jobcenter ertrinken in Hartz-IV-Akten - Umfang der Hartz-Akten beläuft sich auf mehr als 2,8 Milliarden Seiten

Beitrag von Willi Schartema Sa Apr 06, 2013 11:32 am

Den Betreuern von
Harzt-IV-Empfängern wächst der Aktenberg langsam über den Kopf. Auf 2,8
Milliarden Seiten sind mittlerweile Leistungen dokumentiert.


Die Arbeitsagentur ist besorgt – und ruft ihre Mitarbeiter zum Handeln auf.

Die Arbeitsagenturen und
Jobcenter können die Aktenberge von Hartz-IV-Beziehern kaum noch
bewältigen. Deshalb sollen die Unterlagen nun massiv ausgedünnt werden.


Das berichtet die „Bild“-Zeitung vom Freitag unter Berufung auf eine interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Danach beläuft sich der Umfang der Hartz-Akten auf mehr als 2,8 Milliarden Seiten.


Die „stete Zunahme“ des
Volumens der Leistungsakten „ist als kritisch zu betrachten“, heißt es
laut „Bild“-Zeitung in der internen Weisung der BA.

Die Mitarbeiter werden nun angehalten, unnötige Unterlagen und Doppelungen aus den Akten zu entfernen.


Aufgehoben
werden aber Zahlung für ärztliche und psychologische Gutachten,
Kontoauszüge und Tilgungspläne für Immobilien der Hartz-Bezieher – bis
zu einer Frist von 13 Jahren nach Ende der Hartz-IV-Bezugszeit.


Quelle:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/arbeitsagentur-und-jobcenter-ertrinken.html

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