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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in Kraft getreten -Änderung § 11b SGB II, Alg II-VO § 1 Abs. 7 und § 82 Abs. 3 SGB XII rückwirkend zum 01.01.2013

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Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in Kraft getreten -Änderung § 11b SGB II, Alg II-VO § 1 Abs. 7 und § 82 Abs. 3 SGB XII rückwirkend zum 01.01.2013  Empty Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in Kraft getreten -Änderung § 11b SGB II, Alg II-VO § 1 Abs. 7 und § 82 Abs. 3 SGB XII rückwirkend zum 01.01.2013

Beitrag von Willi Schartema Di Apr 02, 2013 11:54 am

Vorgestern, also am 28.
März wurde das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes"
(Ehrenamtsstärkungsgesetz - EhrAmtStG) vom 21.03.2013 im
Online-Bundesgesetzblatt veröffentlicht, ist also nun endlich in Kraft
getreten:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl

Ehrenamtsstärkungsgesetz: http://www.buzer.de/s1.htm?a=&g=EhrAmtStG&kurz=SGB+XII&ag=3415


Geändert wurden rückwirkend ab 1. Januar 2013 nach Artikel 8, 9 und 10 des Gesetzes:

-- § 11b Abs. 2 SGB II neu:
http://www.buzer.de/gesetz/2602/al37618-0.htm

-- § 82 Abs. 3 SGB XII neu: http://www.buzer.de/gesetz/3415/al37622-0.htm

-- § 1 Abs. 7 Alg II-Verordnung neu: http://www.buzer.de/gesetz/8014/al37627-0.htm


Ich
rate Betroffenen, nun für den Zeitraum ab 1.1.2013 Überprüfungsanträge
zu stellen (ggf. auch Widersprüche bei aktuellem Bescheid), um
Nachzahlungen zu erhalten und für die Zukunft Änderungsbescheide unter
Berücksichtigung des erhöhten Freibetrags.
Quelle:

Anmerkung: Wertvoller Hinweis eines Tacheles - Lesers- dem kann der Sozialrechtsexperte nur zustimmen.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/gesetz-zur-starkung-des-ehrenamtes-in.html

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