hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Sozialhilfeträger muss Aufenthaltsraum für Pflegekräfte bezahlen - 8. Senat des Bundessozialgericht stärkt Arbeitgebermodell nach SGB 12

Nach unten

Sozialhilfeträger muss Aufenthaltsraum für Pflegekräfte bezahlen - 8. Senat des Bundessozialgericht stärkt Arbeitgebermodell nach SGB 12  Empty Sozialhilfeträger muss Aufenthaltsraum für Pflegekräfte bezahlen - 8. Senat des Bundessozialgericht stärkt Arbeitgebermodell nach SGB 12

Beitrag von Willi Schartema So März 03, 2013 6:36 am

Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte
behinderter und pflegebedürftige Menschen gestärkt, die sich ihre Versorgung
selbst organisieren.


Bei einer Betreuung rund um die Uhr muss im Rahmen
dieses sogenannten Arbeitgebermodells die Sozialhilfe auch für die Kosten eines
Aufenthaltsraums für die Pflegekräfte aufkommen, wie das BSG am Donnerstag in
Kassel entschied. (Az
: B
8 SO 1/12 R).



Dazu äusserte sich der 8. Senat des BSG wie folgt:

" Ergeben sich Kosten für die Wohnung
notwendigerweise im Zusammenhang mit erbrachten Hilfen zur Pflege und wird der
Inhalt der Leistung - wie beim gesetzlich privilegierten Arbeitgebermodell,
dessen konkrete Ausgestaltung grundsätzlich dem zu Pflegenden überlassen
bleiben muss - von den Regelungen über Pflegeleistungen erfasst, erfordert das
Leistungsziel wegen der notwendigen Verknüpfung anteiliger Unterkunftskosten
mit der Pflege die Anwendung der günstigeren Vorschriften über die
Berücksichtigung von Einkommen nach den § § 85 ff SGB XII."


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/sozialhilfetrager-muss-aufenthaltsraum.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten