hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Sozialhilfeträger muss Schwerstbehindertem Dauerassistenz für Leben in eigener Wohnung vorerst bezahlen.

Nach unten

Sozialhilfeträger muss Schwerstbehindertem Dauerassistenz für Leben in eigener Wohnung vorerst bezahlen. Empty Sozialhilfeträger muss Schwerstbehindertem Dauerassistenz für Leben in eigener Wohnung vorerst bezahlen.

Beitrag von Willi Schartema Mo Mai 12, 2014 11:18 am

Sächsisches LSG, Beschluss vom 12.02.2014 - L 8 SO 132/13 B ER



Quelle: Pressemitteilung Sächsisches LSG vom 08.05.2014: http://www.justiz.sachsen.de/lsg/content/835.php?page=1&behoerde=0&stichwort=&startdate=2014-01-01&enddate=2014-12-31
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1633/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Übernahme der Energieschulden durch das Jobcenter im Rahmen der Folgenabwägung, denn die Wohnung des Antragstellers ist seit November 2013 nicht mehr mit Strom versorgt. Damit fehlt dem Antragsteller die Möglichkeit, in der Wohnung zu kochen, Lichtquellen
» Der erfolgte Umzug von einer bereits gemeinsam genutzten Wohnung in die jetzige Wohnung ist besonderes Gewicht beizumessen bei der Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft. So urteilte das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht L 3 AS 39/10
» Bei der Geburt eines Kindes muss das Jobcenter auch für eine unangemessene Wohnung Zuschussleistungen für die Erstausstattung der Wohnung erbringen
» Sahra Wagenknecht und Ralph Boes im Dialog am 3. Juni 2013 im Zentrum "danziger50" In welcher Gesellschaft leben wir? Und in welcher Gesellschaft wollen wir leben?
» Anti-Hartz-Aktivist Ralph Boes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorerst gescheitert

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten