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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Thema Eingangsstempel: Jobcenter ruft zu Beschwerden auf

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Thema Eingangsstempel: Jobcenter ruft zu Beschwerden auf  Empty Thema Eingangsstempel: Jobcenter ruft zu Beschwerden auf

Beitrag von Willi Schartema Fr Feb 08, 2013 11:31 am

Jobcenter
ruft zu Beschwerden auf


Das Jobcenter bekommt die Sache mit dem
Eingangsstempel offenbar nicht in den Griff. Fast immer ist es die
Bezirksstelle Recklinghausen, die in den Fokus der Kritik gerät.


Verantwortlich für das Jobcenter Kreis Recklinghausen
ist die Kreisverwaltung.


Der zuständige Fachbereichsleiter Jürgen Ritzka
erklärte gestern auf Anfrage, dass jeder Kunde das Recht habe, einen
Eingangsstempel zu verlangen. Und dann müsse er ihn auch bekommen.


„Wir werden den Beschwerden nachgehen und dafür Sorge
tragen, dass das nicht mehr vorkommt.“

Erich Burmeister, Chef der Partei „Die Linke“ in Recklinghausen, hat in dieser
Woche selbst Probleme erlebt. Er begleitete einen Bürger, der versucht hat, im
Job-Center ein Schreiben abzugeben.


„Gelungen ist das nicht, weil man ihm einen
Eingangsstempel verweigert hat“, berichtete Ratsmitglied Burmeister.

Auf Nachfrage habe die Mitarbeiterin an der Rezeption
auf eine entsprechende Dienstanweisung des Geschäftsführers Ritzka verwiesen.

Jobcenter-Pressesprecher Martin Linkemann bestritt, dass es eine
Dienstanweisung der Geschäftsführung gebe, nach der Posteingangsstempel nicht
mehr zu gewähren seien.


Linkemann forderte die Bürger ausdrücklich dazu auf,
sich zu beschweren, sollte ihnen tatsächlich die Empfangsbestätigung verwehrt
werden.


Quelle:

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock, freier
Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/thema-eingangsstempel-jobcenter-ruft-zu.html

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