hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter

Nach unten

Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter  Empty Erfolg für Sozialhilfeempfänger kein Abzug vom Regelbedarf für Mobilierung bei der Sozialhilfe und bei der Grundsicherung im Alter

Beitrag von Willi Schartema Di Nov 20, 2012 10:21 am

Bundessozialgericht, 20.09.2012 B 8 SO 4/11 R
Das Grundsicherungsamt hatte einen Betrag in Höhe von 27,76 Euro vom
Regelbedarf abgezogen, weil der Kläger in einer möblierten Wohnung lebte
und sein grundsicherungsbedarf daher teilweise gedeckt sei, so dass
eine abweichende Festsetzung des Regelbedarfes (§ 27a Abs. 4 Satz 1 SGB
XII) möglich sei. Das Bundessozialgericht ist dem entgegengetreten und
hat das Grundsicherungsamt zu Zahklung des vollen Regelbedarfes
verurteilt.

Das BSG sieht sieht eine Senkungsmöglichkeit nur vor, wenn ein Bedarf
bereits durch andere Sozialleistungen gedeckt sei. Hier kommen die
Kosten der Unterkunft in Betracht (§ 35 SGB XII). Dieser seien
allerdings im vorliegenden Fall nicht abziehbar, weil kein konkreter
Betrag ermittelt worden sei. Das Grundsicherungsamt habe lediglich den
nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz ermittelten Anteil für Möbel
abgezogen.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/erfolg-fur-sozialhilfeempfanger-kein.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben


 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten