hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Bedürftigkeit ist auch bei Annahme des Getrenntlebens nicht glaubhaft gemacht, wenn der Antragsteller monatlich darlehensweise Leistungen von seiner Ehefrau erhält

Nach unten

Bedürftigkeit ist auch bei Annahme des Getrenntlebens nicht glaubhaft gemacht, wenn der Antragsteller monatlich darlehensweise Leistungen von seiner Ehefrau erhält  Empty Bedürftigkeit ist auch bei Annahme des Getrenntlebens nicht glaubhaft gemacht, wenn der Antragsteller monatlich darlehensweise Leistungen von seiner Ehefrau erhält

Beitrag von Willi Schartema Mo Nov 12, 2012 12:23 pm

Er erzielt damit Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II, so die Rechtsauffassung des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.10.2012, - L 2 AS 1671/12 B ER.


Dieses
Einkommen wäre nur dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Zuwendung
auf einem privatrechtlich wirksamen Darlehensvertrag mit
Rückzahlungsverpflichtung beruhen würde (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2011
- B 4 AS 200/10 R; Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R) bzw. von
der Ehefrau des Antragstellers nur deshalb erbracht wird, weil der SGB
II-Leistungsträger die Leistung nicht rechtzeitig erbracht oder Hilfe
abgelehnt hat (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R).


Es
spricht daher einiges dafür, dass es sich bei den Zuwendungen nicht um
ein sogenanntes "Nothelferdarlehen", sondern um eine verschleierte
Schenkung oder eine verdeckte Unterhaltsgewährung und damit um Einkommen
im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II handelt.



Dabei
war auch zu berücksichtigen, dass an den Nachweis des Abschlusses und
der Ernstlichkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten strenge
Anforderungen zu stellen sind, um der Gefahr des Missbrauchs von
Steuermitteln entgegenzuwirken (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14
AS 46/09 R).

http://www.jurablogs.com/de/beduerftigkeit-annahme-getrenntlebens-glaubhaft-gemacht-antragsteller-monatlich

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/bedurftigkeit-ist-auch-bei-annahme-des.html

Willi S


Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
»  Voll erwerbsgeminderte studierende Antragstellerin hat keinen Anordnungsanspruch für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Darlehen glaubhaft gemacht. SGB XII
» Auch wenn im Rahmen einer Überprüfung nach § 44 SGB X rückwirkend Leistungen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geltend gemacht werden, macht dies die Berufung nicht nach § 144 Abs. 1 Satz 2 statthaft, wenn der Ursprung der (wiederkehrenden und
» Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ist rechtswidrig und aufzuheben, auch wenn dem Leistungsbezieher für die Zeit der Ableistung der Ersatzfreiheitsstrafe keine Leistungen nach dem SGB II zugestanden haben, dem Betroffenen aber nicht der Vorwurf gemacht
» BGmitglied muss selber Heizkostennachforderung stellen, Ehemann kann nicht die Ansprüche seiner Ehefrau auf Übernahme der Heizkostennachforderung im eigenen Namen geltend machen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, - L 19 AS 388/12 B ER
» Jobcenter muss keine Kosten für die Unterkunft und Heizung erbringen, denn der Antragsteller hat insgesamt nicht glaubhaft gemacht, dass er rechtlich wirksam zu Mietzahlungen verpflichtet ist, die als KdU zu bewerten wären.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten