hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Sanktions-Stopp bei Schwangeren gefordert – Bundesregierung und BA wiegeln ab

Nach unten

Sanktions-Stopp bei Schwangeren gefordert – Bundesregierung und BA wiegeln ab Empty Sanktions-Stopp bei Schwangeren gefordert – Bundesregierung und BA wiegeln ab

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 12:38 am

… und danach unser sarkastischer Kommentar:
Schon Ungeborene werden zu verantwortungsbewusstem Hungern erzogen


Das
Erwerbslosen Forum Deutschland ist in den letzten Wochen wiederholt mit
Fällen an die Öffentlichkeit gegangen, in denen Schwangere auf Null
sanktioniert wurden – willkürlich und ohne Rücksicht auf ihre
Schutzbedürftigkeit und die Ungeborenen. In jenen Fällen, in denen den
sanktionierten Frauen rechtliche Hilfe besorgt wurde, mussten die
Jobcenter die Sanktio-nen zurücknehmen. (Die Meldungen des Erwerbslosen
Forums sind zu finden unter
http://www.elo-forum.net/topstory/2011012810280.html
http://www.elo-forum.net/topstory/2011021711717.html

Wie
verbreitet Probleme von werdenden Müttern mit ihren Jobcentern sind,
zeigt eine Umfra-ge der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ in NRW bei 216
Schwangerenberatungsstellen: „Bei 5.600 von insgesamt 14.300 beratenen
Schwangeren im ersten Quartal 2010 habe es ‚Klärungsbedarf mit den
Jobcentern’ gegeben“, heißt es dazu in einer Meldung des Evangeli-schen
Pressedienstes. Und weiter: „Hier telefonisch oder schriftlich
einzuschreiten, verursache den Beratungsstellen einen erheblichen
Arbeitsaufwand (…). Meist führe die Intervention dann allerdings zum
Erfolg.“ (siehe:
http://www.sanktionsmoratorium.de/html/themen/themen_text_2.php?zid=255

In
einem offenen Brief an Arbeitsministerin von der Leyen und
BA-Vorstandsmitglied Alt schildert das Erwerbslosen Forum beispielhaft
drei der Sanktionsfälle, verweist auf die er-wähnte Umfrage der Stiftung
„Mutter und Kind“ und fordert, „den sofortigen Stopp der Sanktionen bei
werdenden Müttern per Dienstanweisung zu veranlassen“, weil „Sanktionen
auf Null in der Schwangerschaft sich kaum (…) mit dem Schutz des
ungeborenen Lebens vereinbaren lassen“. Mit Verweis auf die
Rechtswidrigkeit vieler Sanktionen wird außerdem angeregt, „die gesamte
Sanktionsproblematik (§ 31 SGB II) mit einem Moratorium zu belegen“.
(Der vollständige Brief ist hier zu finden:
http://www.elo-forum.net/wp-content/uploads/2011/01/Schreiben_U_v_Leyen_H_Alt_wg_Schwangerschaft2.pdf

Das
Antwortschreiben von Heinrich Alt (zu finden unter:
http://aswlemgo.blogsport.de/2011/02/18/jobcenter-lippe-pro-arbeit-in-aktion-sanktion-gegen-ungeborenes/
www.elo-forum.org/.../33853d1297856727-schreiben-...

der auch
im Namen von Ursula von der Leyen antwortet, zeugt von einer
vollständigen Ignoranz der Realität in den Jobcentern. Behauptet wird,
dass Schwangere umfassende Unterstützungsleistungen be-kämen. Auch
werden die Schutzvorschriften im SGB II angeführt, so die Beschränkung
der Zumutbarkeit auf Arbeit und Maßnahmen, zu denen die werdende Mutter
körperlich, geistig und seelisch in der Lage sei, und dass nur die
unbegründete Ablehnung eines erforderlichen und zumutbaren Angebotes
sanktioniert werden kann. Und weiter: „Zu berücksichtigen sind auch bei
diesem Personenkreis alle Umstände des Einzelfalls. Zu prüfen ist bei
den betroffe-nen jungen Frauen daher insbesondere, ob die bestehende
Schwangerschaft ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer konkreten
Maßnahme oder Tätigkeit ist.“ Dass gerade dies vielfach nicht geschieht,
wird einfach ausgeblendet.

Schlimmer noch: Mit dem Verweis auf
die bestehenden Schutzvorschriften wird gerechtfer-tigt, dass es
vertretbar sei, die Sanktionen gegen werdende Mütter als „ultima ratio“
einzuset-zen. Dass diese „ultima ratio“-Sanktionen trotzdem auch die
Ungeborenen treffen, darauf wird – an dieser Stelle – mit keinem Wort
eingegangen. Allerdings findet sich zum Kindes-wohl folgende Aussage:
„Schwangere dürfen vom Arbeitsmarktgeschehen und auch vom
In-tegrationsprozess nicht ausgegrenzt werden. Diesem Aspekt kommt –
auch und gerade im Hinblick auf das Kindeswohl – erhebliche Bedeutung
bei der Umsetzung unseres gesetzlichen Auftrags zu.“ Dies vor dem
Hintergrund, dass der Gesetzgeber Sanktionen noch immer für ein
geeignetes Mittel hält, die Arbeitsmarktintegration zu befördern, und
dass Alt auf den gesetz-lichen Auftrag zur Sanktionierung verweist
(„Ihre Forderung, werdende Mütter vollständig von Sanktionen
auszunehmen, ist allerdings nicht mit dem geltenden Recht vereinbar.“),
be-deutet wohl: Die Sanktionen gegen Schwangere werden als für das
Kindeswohl förderlich und notwendig angesehen.

Soweit der bittere Ernst. Dazu unser sarkastischer Kommentar:
Schon Ungeborene werden zu verantwortungsbewusstem Hungern erzogen

Sanktionen
für das Kindeswohl förderlich? Na klar! Für die Chance, von einer
arbeits-marktintegrierten Mutter geboren zu werden, wird das Ungeborene
doch gern das Risiko der eigenen Fehlgeburt in Kauf nehmen, oder?
Schließlich lebt das Ungeborene in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft
und hat die Anforderungen des (Un-)Sozialgesetzbuches II bereits vor der
Muttermilch aufgesogen: Alle Möglichkeiten zur Beendigung der
Hilfebedürftigkeit soll es eigenverantwortlich ausschöpfen, sonst wird
ihm mit Sanktionen dabei geholfen.

Das Hungern schon im
Mutterleib zu lernen, kann ohnehin nur hilfreich sein: Schließlich muss
das Kind sich später zwischen Essen und Spielzeug entscheiden, denn für
beides reicht der Regelsatz nicht. Oder es muss sein karges Mahl, wie
bisher schon sein Zimmer, mit dem gerade erwachsenen Bruder teilen, wenn
dieser nach der ersten Verfehlung vom Jobcenter kein Geld mehr bekommt
und noch nicht kriminell werden will.

Wir sehen: Nicht die oben
beklagte Realitätsferne tritt hier zu Tage. Was sich vielmehr offenbart,
sind pädagogische Weisheit und tiefe Mitmenschlichkeit, die bei Herrn
Alt, auch im Namen von Frau von der Leyen, erblühen.

Mit so
tiefen Einsichten konnte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
ein paar Tage zuvor noch nicht aufwarten, als es – bei einer Fragestunde
des Deutschen Bundestages am 26. Januar 2011 – verlautbarte: „Bei dem
hier angesprochenen Fall einer schwangeren Leis-tungsberechtigten mit
vollständigem Wegfall der Leistung dürfte bei der Entscheidung über die
Sanktionsdauer Berücksichtigung gefunden haben, dass die
Leistungsbezieherin bereits sanktioniert wurde und ihr die Tragweite
ihres Handelns bewusst gewesen sein muss.“* Diese Formulierung klingt
noch, als wäre es die sanktionierte Schwangere, die Schuld sei an einer
SCHÄDIGUNG ihres Kindes. Oder hat das Ministerium das nunmehr
Offensichtliche – dass dem Ungeborenen mit dieser Sanktionierung eine
WOHLTAT zuteil wurde – in falscher Bescheidenheit verschämt
verschwiegen?

Von derlei Skrupeln unbeschwert, hat uns Herr Alt
freimütig Einblick in die Ab-Gründe seines Handelns gewährt: So gilt es
denn, ein deutsches Dichterwort zu wandeln und uns vor unserem neuen
Bundesgenossen zu verneigen: Heinrich, wir danken Dir!

*) Die vollständige Frage und Antwort können hier herunter geladen werden: http://tinyurl.com/6jwww3x
http://www.sanktionsmoratorium.de/html/themen/themen_text_2.php?zid=255

Kommentar
Überfüßig zu dem Fragen von Klaus Ernst die Linke was die
Bundesarbeitsagentur dazu Antwortet. Die Wahrheit liegt im Auge des
Betrachters
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten