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Existenzminimumbericht bestätigt steuerpolitischen Kurs der Bundesregierung
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Existenzminimumbericht bestätigt steuerpolitischen Kurs der Bundesregierung
Existenzminimumbericht bestätigt steuerpolitischen Kurs der Bundesregierung
Das Bundeskabinett hat
heute den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden
Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern beschlossen.
Der Bericht bestätigt den steuerpolitischen Kurs der Bundesregierung zum Abbau der kalten Progression.
Zitat." Der jetzt
vorgelegte 9. Existenzminimumbericht bestätigt die in den
parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf vorgelegten Berechnungen.
Die Unterdeckung beim Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2013 120 Euro und
im Jahr 2014 348 Euro. Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression, mit
dem die zentralen Tarifeckwerte an die Preisentwicklung angepasst
werden, sieht eine Erhöhung des Grundfreibetrages um 126 Euro in 2013
und um weitere 224 Euro in 2014, also insgesamt um 350 Euro vor.
Die Anpassungen
des Grundfreibetrages sind damit hinreichend groß, zugleich aber auch
zwingend erforderlich, um nicht zum 1. Januar 2013 eine
verfassungswidrige Situation zu schaffen. "
Hinsichtlich des
Kinderfreibetrags hat der 9. Existenzminimumbericht aufgezeigt, dass bis
einschließlich 2013 kein Erhöhungsbedarf besteht.
Erst ab 2014 weist der
Kinderfreibetrag eine leichte Unterdeckung von 72 Euro auf, so dass eine
Erhöhung erforderlich wird. Auch dies wird die Bundesregierung
rechtzeitig gesetzgeberisch auf den Weg bringen.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/existenzminimumbericht-bestatigt.html
Willi S
Das Bundeskabinett hat
heute den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden
Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern beschlossen.
Der Bericht bestätigt den steuerpolitischen Kurs der Bundesregierung zum Abbau der kalten Progression.
Zitat." Der jetzt
vorgelegte 9. Existenzminimumbericht bestätigt die in den
parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf vorgelegten Berechnungen.
Die Unterdeckung beim Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2013 120 Euro und
im Jahr 2014 348 Euro. Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression, mit
dem die zentralen Tarifeckwerte an die Preisentwicklung angepasst
werden, sieht eine Erhöhung des Grundfreibetrages um 126 Euro in 2013
und um weitere 224 Euro in 2014, also insgesamt um 350 Euro vor.
Die Anpassungen
des Grundfreibetrages sind damit hinreichend groß, zugleich aber auch
zwingend erforderlich, um nicht zum 1. Januar 2013 eine
verfassungswidrige Situation zu schaffen. "
Hinsichtlich des
Kinderfreibetrags hat der 9. Existenzminimumbericht aufgezeigt, dass bis
einschließlich 2013 kein Erhöhungsbedarf besteht.
Erst ab 2014 weist der
Kinderfreibetrag eine leichte Unterdeckung von 72 Euro auf, so dass eine
Erhöhung erforderlich wird. Auch dies wird die Bundesregierung
rechtzeitig gesetzgeberisch auf den Weg bringen.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/existenzminimumbericht-bestatigt.html
Willi S
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