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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rechtanwaltsvergütung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

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Rechtanwaltsvergütung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren  Empty Rechtanwaltsvergütung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

Beitrag von Willi Schartema Di Jul 31, 2012 1:40 pm

Urkundsbeamte
der Sozialgerichte sind häufig der Ansicht, dass die Vergütung der
Rechtsanwälte im Sozialrechtsverfahren zu hoch sei. Sie kürzen die
Gebührennoten der Rechtsanwälte mit dem Verweis, dass die von den
Rechtsanwältin in Ansatz gebrachten Gebühren unbillig seien. Das
Sozialgericht Freiburg hat am 13.06.2012 hierzu festgestellt, dass auch
im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Mittelgebühr regelmäßig angemessen.

Will der Schuldner, also die Staatskasse oder das Jobcenter hiervon nach unten
abweichen, hat der Schuldner darzulegen, warum die Tätigkeit des Rechtsanwalts
unterdurchschnittlich gewesen sei.

http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Freiburg-S-12-SF-1318-10-E-zu-Geb-hren.pdf

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/rechtanwaltsvergutung-im-einstweiligen.html

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