hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

SG Stuttgart: Keine Rückforderung von Hartz IV bei Irrtum der ARGE

Nach unten

rückforderung - SG Stuttgart: Keine Rückforderung von Hartz IV bei Irrtum der ARGE Empty SG Stuttgart: Keine Rückforderung von Hartz IV bei Irrtum der ARGE

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 5:32 pm

Erstellt von RA-Felsmann am Sonntag 24. August 2008

Das
Sozialgericht Stuttgart – S 15 AS 2965/06 – hat entschieden, dass wenn
ein Arbeitslosengeld II – Empfänger die Angaben seiner
Vermögensverhältnisse korrekt macht und das Jobcenter daraufhin einen
Fehler bei der Berechnung macht die zuviel gezahlten Beträge nicht
zurück gefordert werden können. Das Gericht stärkt damit die Rechte der
Hartz IV Empfänger und wendet das “Verschuldensprinzip” an.

Dazu heißt es in der Rechtsprechungsübersicht des Sozialgerichts Stuttgart vom 21.07.2008:

Gibt
ein Antragsteller auf Leistungen nach dem SGB II seine gesamten
Vermögenswerte an und erkennt hierbei nicht, dass ein Beitragsdepot im
Rahmen einer privaten Rentenversicherung nicht zum geschützten Vermögen
zur Alterssicherung gehört, kann später die Leistung nicht wieder
zurückgefordert werden. Erkennt der Leistungsträger im Rahmen einer
Folgebewilligung die Rechtswidrigkeit der früheren Bewilligung, kann er
wegen des entgegenstehenden Vertrauensschutzes des Antragstellers die
Leistung nicht mit der Begründung zurückfordern, die „Zusammenhänge
seien zu Beginn nicht transparent genug dargestellt” worden.
Die
Klägerin hatte bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II verschiedene
Vermögensanlagen, unter anderem einen privaten
Rentenversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht und Beitragsdepot
angegeben. Das beklagte Jobcenter bewilligte zunächst Arbeitslosengeld
II. Im Rahmen eines Fortzahlungsantrages wurden Unterlagen über den
aktuellen Guthabensstand des Beitragsdepots angefordert. Das Jobcenter
lehnte sodann die weitere Leistungsgewährung wegen verwertbaren
Vermögens und damit fehlender Hilfebedürftigkeit ab und forderte die
bereits gezahlten Leistungen von der Klägerin zurück. Die Klägerin
wandte ein, ihr sei bei Antragstellung gesagt worden, dass ihre
Versicherung unschädlich sei, da sie der Altersvorsorge diene. Sie habe
nicht wissen können, dass ihre Rentenversicherung kein geschütztes
Altersvorsorgevermögen darstelle, weil die Verwertbarkeit lediglich für
einen geringen Betrag ausgeschlossen sei. Das Jobcenter entgegnete, dass
die Klägerin ihre Vermögensverhältnisse nicht transparent genug
dargestellt habe und sich daher nicht auf Vertrauensschutz berufen
könne.
Das Gericht gab der Klägerin Recht (S 15 AS 2965/06, Urt. v. 13.03.2008).
Tags: Arbeitslosengeld, ARGE, Fortzahlungsantrag, Hartz IV, Jobcenter, Sozialrecht, Vertrauensschutz

http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/sg-stuttgart-keine-rueckforderung-von-hartz-iv-bei-irrtum-der-arge/
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zuviel gezahltes Geld von Arge Keine Rückforderung zuviel gezahlter Arbeitslosenhilfe bei Fehler der Verwaltung
» Jobcenter dürfen keine Forderungen vollstrecken, da sie keine Behörden sind. HARTZ IV URTEIL: JOBCENTER SIND KEINE ÄMTER!
» Sittenwidrigem Lohn keine Arbeitsverweigerung Keine Hartz IV Sanktion bei sittenwidrigen Löhnen Keine Hartz IV Kürzung bei sittenwidrigen Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante
» SG: Braunschweig Keine Überprüfungspflicht bei Hartz IV Anträgen Keine Verpflichtung von Hartz IV Empfängern zur Überprüfung von Leistungsbescheiden auf ihre Richtigkeit , wenn alles wahrheitsgemäß mitgeteilt wurde (AZ: S 18 AS 1463/08).
» Keine Sperrzeit bei fehlender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 12.07.2011 - S 16 AL 8129/09 -

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten