hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Mustertext: Änderung der Eingliederungsvereinbarung (1-Euro-Job

Nach unten

Mustertext: Änderung der Eingliederungsvereinbarung (1-Euro-Job Empty Mustertext: Änderung der Eingliederungsvereinbarung (1-Euro-Job

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 5:16 pm

Der Mustertext
kann eingesetzt werden, wenn ein nicht zusätzlicher 1-Euro-Job
bevorsteht oder schon angetreten werden musste. Das vorgeschlagene
Verfahren zielt darauf ab, aus einem 1-Euro-Job herauszukommen ohne sich
einer Sanktion auszusetzen, die bei Nichtantritt oder Abbruch verhängt
würde.
>
> Der Verfahrenshinweis und der Mustertext stammen
von Markus Wahle (IG BAU Berlin). Bei der erwähnten Klage (letzter
Absatz) geht es darum, möglichst konkret Hinweise aufzulisten, die dafür
sprechen, dass die Maßnahme nicht zusätzlich ist. Hier sollte Rat bei
der eigenen Gewerkschaft oder einer Beratungsstelle eingeholt werden.

> Bei den kursiven Textteilen in eckigen Klammern sind individuelle Angaben erforderlich.

[Seite 4:]
Mustertext: Anpassungsverlangen zu einer Eingliederungsvereinbarung

[Absender:
Vorname Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort]




[Absender: Vorname Name - Straße Hausnummer - PLZ Ort]
[Jobcenter]
- Geschäftsführung -
[Straße Hausnummer
PLZ Ort]



[Ort, Datum]

BG-Nr. [xxxxxBGxxxxxxx], Eingliederungsvereinbarung vom [Datum]
Anpassungsverlangen und hilfsweise Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit
verlange ich die Anpassung der zwischen Ihnen und mir am [Datum]
geschlossenen Eingliederungsvereinbarung bezüglich der Teilnahme an
einer Maßnahme beim Träger [Trägername].
Das zwischen [Frau/Herrn
Vermittler-Name] und mir in der o.g. Eingliederungsvereinbarung
verabredete Ziel einer Teilnahme meinerseits an einer Arbeitsgelegenheit
mit Mehraufwandsentschädigung erfolgte unter der gutgläubigen
Voraussetzung, dass diese Maßnahme den gesetzlichen Anforderungen
entspreche. Dies ist bei dieser Maßnahme aber konkret nicht gegeben: Die
Tätigkeiten sind nicht zusätzlich.
Die Maßnahme entspricht nicht den
gesetzlichen Anforderungen des § 16d, Satz 2, 1. Halbsatz SGB II
(i.d.F. seit 1.4.2012). Ich verlange daher umgehend die Änderung der
Eingliederungsvereinbarung. Hilfsweise kündige ich hiermit die
Eingliederungsvereinbarung zum [Datum: 14-Tage-Frist].
Ich weise Sie
darauf hin, dass ich vorsorglich bereits am [Datum: 7-Tage-Frist] beim
Sozialgericht [Ort/Gerichtssitz] eine Anfechtungsklage gegen diese
Eingliederungsvereinbarung erheben werde, da diese mangels der
erforderlichen Zusätzlichkeit gegen das SGB II verstößt und Sie daher
Ihrer Bindung an Gesetz und Recht (Art 20 III GG) nicht folgen.
Trotz des unerfreulichen Anlasses verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Hinweis:
Der vorstehende Mustertext kann eingesetzt werden, wenn ein nicht
zusätzlicher 1-Euro-Job bevorsteht oder schon angetreten werden musste.
Das vorgeschlagene Verfahren zielt darauf ab, aus einem 1-Euro-Job
herauszukommen ohne sich einer Sanktion auszusetzen, die bei
Nichtantritt oder Abbruch verhängt würde.

Der Verfahrenshinweis
und der Mustertext stammen von Markus Wahle (IG BAU Berlin). Bei der
erwähnten Klage (letzter Absatz) geht es darum, möglichst konkret
Hinweise aufzulisten, die dafür sprechen, dass die Maßnahme nicht
zusätzlich ist. Hier sollte Rat bei der eigenen Gewerkschaft oder einer
Beratungsstelle eingeholt werden.

Bei den kursiven Textteilen in eckigen Klammern sind individuelle Angaben erforderlich. Unter http://www.erwerbslos.de kann dieser Mustertext auch als veränderbare Datei abgerufen werden.

http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/alg-2-widersprueche-und-co/558-mustertext-aenderung-der-eingliederungsvereinbarung-1-euro-job.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/kos-mustertext-anderung-der.html



Mustertext: Änderung der Eingliederungsvereinbarung (1-Euro-Job Empty
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten