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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sanktionen bei Hartz IV: unbedingt verfassungswidrig!

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Sanktionen bei Hartz IV: unbedingt verfassungswidrig! Empty Sanktionen bei Hartz IV: unbedingt verfassungswidrig!

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 5:12 pm

Sanktionen bei Hartz IV: unbedingt verfassungswidrig! – Ein Gastbeitrag von Wolfgang Neskovic und Isabel Erdem
>
Im Rahmen des Aufrufes ?Farbe bekennen ? gegen entwürdigende Hartz IV
Praxis und für berufliche Förderung? hat Wirtschaft und Gesellschaft
Isabel Erdem und Wolfgang Neskovic um einen Gastbeitrag zur
Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV-Sanktionen gebeten. Vor dem
Hintergrund des Aufrufes werden wir die Problematik rund um Hartz IV und
die Sanktionspraxis aus verschiedenen fachlichen Blickwinkeln in
weiteren Gastbeiträgen beleuchten.
Wirtschaft und Gesellschaft »
Sanktionen bei Hartz IV: unbedingt verfassungswidrig! ? Ein Gastbeitrag
von Wolfgang Neskovic u

nd Isabel Erdem

http://www.wirtschaftundgesellschaft.de/?p976

s. dazu auch bereits Wolfgang Neskovic/Isabel Erdem - Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV
in SGb 03/12, S. 134 ? 140 (PDF, 1,46 MB)
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/sanktionen-bei-hartz-iv-unbedingt.html
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