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Berliner Piraten entern WAV (Wohnungsaufwendungsverordnung)
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Berliner Piraten entern WAV (Wohnungsaufwendungsverordnung)
Berliner Piraten entern WAV (Wohnungsaufwendungsverordnung) für mehr Kosten der Unterkunft von Hartz IV Empfängern
Gestern
veranstalteten die Berliner Piratenfraktion unter Leitung ihres
sozialpolitischen Sprechers, Alexander Spies, eine öffentliche Anhörung
zur Wohnungsaufwendungsverordnung (WAV). Experten nahmen Stellung zur
Wohnungsaufwendungsverordnung (WAV) die seit dem 1. Mai 2012 die Höhe
der Kosten für die Unterkunft von Hartz IV- und
Grundsicherungsempfängern beschränkt.
In einem waren sich die
Experten einig: Der Preis für einen qm Wohnraum von 4,91 € ist
angesichts massiv steigernder Mieten in Berlin völlig unzureichend.
Was
es mit der WAV auf sich hat: Erstmals werden Höchstmieten für Hartz IV
Empfänger in einer Verordnung festgelegt. Anders als die internen
Ausführungsvorschriften (ZB AV Wohnen) der Jobcenter handelt es sich um
geltendes von den Gerichten zu beachtendes Recht. Die Gericht müssen
allerdings prüfen, ob die Verordnung dem übergeordneten Gesetz, d.h. dem
SGB II nicht widerspricht. Eine Verwerfungskompetenz hat das
Sozialgericht allerdings nicht. Gegen die WAV kann man vor dem
Landessozialgericht ein Normenkontrollverfahren einleiten. Das
Normenkontrollverfahren kann jeder Hartz IV Empfänger und Empfänger von
Leistungen der Grundsicherung, der in Berlin Leistungen erhält
betreiben.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/06/berliner-piraten-entern-wav.html
Gestern
veranstalteten die Berliner Piratenfraktion unter Leitung ihres
sozialpolitischen Sprechers, Alexander Spies, eine öffentliche Anhörung
zur Wohnungsaufwendungsverordnung (WAV). Experten nahmen Stellung zur
Wohnungsaufwendungsverordnung (WAV) die seit dem 1. Mai 2012 die Höhe
der Kosten für die Unterkunft von Hartz IV- und
Grundsicherungsempfängern beschränkt.
In einem waren sich die
Experten einig: Der Preis für einen qm Wohnraum von 4,91 € ist
angesichts massiv steigernder Mieten in Berlin völlig unzureichend.
Was
es mit der WAV auf sich hat: Erstmals werden Höchstmieten für Hartz IV
Empfänger in einer Verordnung festgelegt. Anders als die internen
Ausführungsvorschriften (ZB AV Wohnen) der Jobcenter handelt es sich um
geltendes von den Gerichten zu beachtendes Recht. Die Gericht müssen
allerdings prüfen, ob die Verordnung dem übergeordneten Gesetz, d.h. dem
SGB II nicht widerspricht. Eine Verwerfungskompetenz hat das
Sozialgericht allerdings nicht. Gegen die WAV kann man vor dem
Landessozialgericht ein Normenkontrollverfahren einleiten. Das
Normenkontrollverfahren kann jeder Hartz IV Empfänger und Empfänger von
Leistungen der Grundsicherung, der in Berlin Leistungen erhält
betreiben.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/06/berliner-piraten-entern-wav.html
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