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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Schmarotzer in Nadelstreifen WEGEBAU durch das Jobcenter gedacht für Hartz IV Empfänger bezahlt vom Jobcenter auf Kosten der Beitragszahler Zeitarbeitsfirmen profitieren auch davon Mißbrauch von Steuergeldern

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Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 4:57 pm

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