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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 4:55 pm

https://www.youtube.com/watch?v=Nm0dkbiew1c


Darin wird Informiert, WIE die ZAF sich an Ihrem Leih "Material" bereichern und diese schlichtweg über den Tisch ziehen..

Indem
Sie die Überstunden der Arbeitnehmer, die NICHT eingesetzt werden
können frech weg mit deren PLUS stunden Verrechnen, und teilweise sogar
mit Minusstunden belasten oder auch mal "eben" Urlaubstage abziehen.

Grund dafür ist ganz einfach, Das Arbeitsvieh kostet einfach zu viel wenn es nicht Eingesetzt werden kann..


Radstand
& CO haben dazu einen § Im Arbeitsvertrag eingesetzt, der,
wohlwissend -Rechtswidrig - ist den Missbrauch der Zeitkonten der
Mitarbeiter legalisieren soll.

Das ganze unter dem Deckmäntelchen der Argumentation "Der Betriebsrat hat das abgesegnet"

Allein
DAS wäre ein Grund dafür den BR nach Sach & Rechtlage seines Amtes
entheben -und aus der Bude zu prügeln - zu lassen, da dieser gegen das
BetrVG verstößt, indem er Wissentlich gegen Geltende Gesetze Verstößt
und sogenannte "Betriebvereinbarungen" dahingehend Abschließt.

Damit ist nicht nur der BR bei Randstadt gemeint, die BR Brut in anderen ZAF's macht das Spiel ja wohl auch mit.

Auch
ist diese Praxis der Vergeltung in keinem Tarifvertrag der Branche,
weder im IGZ, noch im BZA dahingehend geregelt, geschweige Erlaubt...!!

Die Konsequenz der zur ZAF Firmen "Verdonnerten" Elos sollte, oder muss gar sein, sich dagegen zu verwehren.

Ich
kann mir beim besten Willen nicht vorstellen wie die SB chen eine
Sanktion verhängen wollen indem sie die Elos dazu verpflichten wollen
gegen Geltende Gesetze zu verstoßen...

DAS wäre in meinen Augen eine Verpflichtung zum Rechtsbruch..


Der
genötigte Elo, der sich mit den ZAF auseinandersetzen muss, sollte sich
folgendes zu Gemüte führen, und bei Bedarf dann auch bitte Anwenden.

Wer sich traut, Lässt bei Vertragstermin nach Durchsicht des AV folgendes Gegenzeichnen


Mit Einer Verrechnung Einsatzfreier Zeiten mit dem Zeitkonto bin ich nicht Einverstanden.


( Dies widerspricht dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kurz ANÜG.Sowie den geltenden Gesetzen und ist Rechtwidrig. )


Also:
Wenn Du den Nicht-Einsatz, d. h. die Unfähigkeit Deines Disponenten,
nicht aus Deiner Tasche zahlen willst, dann sagst Du: Ich bin
SELBSTVERSTÄNDLICH bereit zu arbeiten - ich will keine Freizeit- .

Das ganze am besten schriftlich oder mit verlässlichen Zeugen.

Dass Dein Disponent Dich dann auf seine interne Schwarze Liste setzt, ist aber auch klar.

Zur Beendigung gilt: Bist Du im Plus gibt es das Geld;
Für Minus gilt: bei Eigenkündigung können sie max. 35 Stunden mit Deinen Ansprüchen verrechnen.

Hier ist noch Dokumentiert wie fix sich die ZAF sich ihrer Ach so geliebten Mitarbeitern entledigen wollen..
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