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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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JC Herne verzichtet nun freiwillig auf Darlehensrückzahung!

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JC Herne verzichtet nun freiwillig auf Darlehensrückzahung!  Empty JC Herne verzichtet nun freiwillig auf Darlehensrückzahung!

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 4:37 pm

Dennoch wurden zusätzliche unnötige Kosten verursacht, die nun der Steuerzahler zahlen muss!
Es ist einfach nur traurig das ich stets Anwälte und Gerichte einschalten muss um mein Recht durch zu setzen.

Allerdings
hatte ich von anfang an auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen
und zwar nachweislich schriftlich das dieses absolut rechtswidrig sei!
Da diese SB trotz meiner ausdrücklichen Hinweise mir meine RL kürzte, kann ich nur von Vorsatz ausgehen!
Da dieses ein Straftatbestand ist, habe ich einen Strafantrag gegen diese SB bei der Staatsanwaltschaft gestellt .

Schließlich sehe ich es als meine Bürgerpflicht an andere Hartz4 Bezieher vor so einer Person zu schützen.
Aus meiner Sicht war das reine Willkür!
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