hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Widerspruch: Briefzustellung JC Keine Post erhalten Sanktion Widerspruch das Jobcenter gemäß § 37 SGB X verpflichtet ist, den Nachweis über die erfolgreiche Zustellung der Einladung zu erbringen.

Nach unten

jobcenter - Widerspruch: Briefzustellung JC Keine Post erhalten Sanktion Widerspruch das Jobcenter gemäß § 37 SGB X verpflichtet ist, den Nachweis über die erfolgreiche Zustellung der Einladung zu erbringen. Empty Widerspruch: Briefzustellung JC Keine Post erhalten Sanktion Widerspruch das Jobcenter gemäß § 37 SGB X verpflichtet ist, den Nachweis über die erfolgreiche Zustellung der Einladung zu erbringen.

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 2:22 pm

Anhänge
jobcenter - Widerspruch: Briefzustellung JC Keine Post erhalten Sanktion Widerspruch das Jobcenter gemäß § 37 SGB X verpflichtet ist, den Nachweis über die erfolgreiche Zustellung der Einladung zu erbringen. Attachment
Widerspruch Briefzustellung JC Keine Post erhalten Jobcenter steht in Beweispflicht § 37 SGB X.docx Du hast hier nicht die Berechtigung, Dateien runterzuladen.(16 KB) Anzahl der Downloads 5
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Widerspruch Einladung vom xxx und Einbehalt vom Regelsatz und des befristeten Zuschlags
» Jobcenter muss keine Kosten für die Unterkunft und Heizung erbringen, denn der Antragsteller hat insgesamt nicht glaubhaft gemacht, dass er rechtlich wirksam zu Mietzahlungen verpflichtet ist, die als KdU zu bewerten wären.
» Ohne Nachweis der Meldeaufforderung durch Jobcenter keine Sanktionen
» Beitrag VG: Bre Keine wiederholte Pflichtverletzung keine Sanktion Keine wiederholte Pflichtverletzung keine Sanktion Irgendwann muss gut sein! Kommentar zu dem gleichem Urteil
» Ein Antragsteller, der über § 40 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 SGB II i. V. m. § 44 SGB X keine Leistungen mehr erhalten kann, hat regelmäßig kein rechtliches Interesse an der Rücknahme eines Bescheides. Die Unanwendbarkeit der "Vollzugsregelung des § 44 SGB X"

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten