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Diese Übersicht enthält als Urteile2.doc / Urteile2.pdf von Ende 1993 bis 2012 erfasste Entscheidungen. Aufge-nommen wurden auch die ursprünglich in der "Rechtsprechungsübersicht zum AsylbLG" Urteile1.doc von 1993 bis 1997 erfassten Entscheidungen.
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Diese Übersicht enthält als Urteile2.doc / Urteile2.pdf von Ende 1993 bis 2012 erfasste Entscheidungen. Aufge-nommen wurden auch die ursprünglich in der "Rechtsprechungsübersicht zum AsylbLG" Urteile1.doc von 1993 bis 1997 erfassten Entscheidungen.
25.06.12: Online-Petition gegen Eröffnung des "Asylknastes" am BER
Gemeinsame Presseerklärung der Flüchtlingsräte Brandenburg und Berlin vom 25. Juni 2012
Flughafen
BER: Brandenburg trainiert Internierung von Flüchtlingen /
Flüchtlingsräte starten Online-Petition gegen Eröffnung des
„Asylknastes“
Die Eröffnung des neuen Flughafens BER „Willy
Brandt“ wurde auf März 2013 verschoben – die Internierungseinrichtung
für Flüchtlinge am BER zur Durchführung des sogenannten
Flughafen-Asylverfahrens ist jedoch bezugsfertig und soll nach Willen
der Landesregierung Brandenburg noch im Juli in Betrieb gehen. Nach
Auskunft der Pressestelle des Brandenburger Innenministeriums sollen in
der neu richteten Unterkunft die Abläufe für das Flughafenverfahren
erprobt und Asylsuchende, die am alten Flughafen Schönefeld ankommen,
interniert werden.
Gegen diese Pläne protestieren die
Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg scharf. Sie haben eine
Online-Petition gestartet, in der sie die Landesregierung auffordern,
die Inbetriebnahme der Einrichtung zu verweigern
(http://openpetition.de/petition/online/keine-internierung-von-asylsuchenden-am-flughafen-willy-brandt).
Darin heißt es: „Im Februar 2012 hat der Brandenburger Landtag mit
einem fraktionsübergreifenden Beschluss seine Ablehnung des
Flughafen-Asylverfahrens erklärt. Die Landesregierung wurde beauftragt,
sich dafür einzusetzen, dass auf das Flughafen-Asylverfahren am BER
verzichtet wird.
Durch die verschobene Eröffnung des Flughafens
gewinnt die Landesregierung Zeit, diesen wichtigen Auftrag umzusetzen.
Eine Inbetriebnahme der Internierungseinrichtung am BER Monate vor der
Eröffnung des neuen Flughafens stünde jedoch im eklatanten Widerspruch
dazu. Mit der vorzeitigen Inbetriebnahme der Einrichtung würde die
Landesregierung Brandenburg Fakten schaffen, die der rigiden Asylpolitik
der Bundesregierung in die Hände spielen.“ Dorothea Lindenberg vom
Flüchtlingsrat Brandenburg erklärt dazu: „Die Landesregierung macht sich
unglaubwürdig, wenn sie sich öffentlich gegen das Flughafenverfahren
ausspricht und gleichzeitig schon Monate vor der Flughafeneröffnung die
Internierung von Flüchtlingen trainiert, damit das Flughafenverfahren ab
März 2013 möglichst reibungslos ablaufen kann.“
Auch Martina
Mauer vom Flüchtlingsrat Berlin fordert vom Brandenburger
Ministerpräsidenten Platzeck mehr Courage: „Wenn es der Landesregierung
wirklich ernst ist mit ihrer Ablehnung des Flughafen-Asylverfahrens,
dann hätte sie jetzt die Chance, dies zu beweisen. Die vorzeitige
Inbetriebnahme ist absurd: Flughafen können sie nicht, Knast schon.“
Mit der gestarteten Online-Petition wird die Landesregierung Brandenburg aufgefordert,
1. die Internierungseinrichtung für Asylsuchende am Flughafen BER „Willy Brandt“ nicht in Betrieb zu nehmen.
2. sich gegenüber der Bundesregierung intensiv dafür einzusetzen, dass am BER keine Flughafen-Asylverfahren durchgeführt werden.
3.
alle ihre Entscheidungen hinsichtlich des Flughafenverfahrens am BER
transparent zu machen und sofort der Öffentlichkeit zu kommunizieren.
4. die angekündigte Bundesratsinitiative zur bundesweiten Abschaffung des Flughafenverfahrens zügig umzusetzen.
Im
Juli planen verschieden antirassistische Organisationen weitere
Protestaktionen gegen die Inbetriebnahme der Internierungseinrichtung
und das Flughafenverfahren. Außerdem rufen die Flüchtlingsräte dazu auf,
am Tag X nach Inbetriebnahme den „Asylknast“ vor Ort in Augenschein zu
nehmen und lautstark dessen Schließung zu fordern. Am 21.7.2012 endet
die Zeichnungsfrist der Online-Petition, dann werden die gesammelten
Unterschriften an Ministerpräsident Platzeck übergeben.
Pressekontakt:
Flüchtlingsrat Berlin e.V., Martina Mauer, Tel. 030-243 44 57 62
Flüchtlingsrat Brandenburg, Dorothea Lindenberg, Tel. 0176-999 33 631
------------------------------------
Das Flughafenverfahren
Nach
dem Willen der Bundesregierung soll am neuen Berliner Großflughafen BER
das sog. Flughafen-Asylverfahren im großen Stil durchgeführt werden.
Asylsuchende, die ohne gültige Papiere am Flughafen ankommen, sollen
noch vor ihrer Einreise inhaftiert und einem rechtsstaatlich äußerst
fragwürdigem Asyl-Schnellverfahren unterzogen werden.
Voraussetzung
ist, dass auf dem Flughafengelände eine geeignete „Unterkunft“
existiert, denn dort gelten sie als noch nicht eingereist. Innerhalb von
zwei Tagen nach Stellung des Asylantrags ergeht eine Entscheidung, ob
der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt oder die
Einreise erlaubt wird. Im Falle einer Ablehnung als „offensichtlich
unbegründet“ bleibt den AsylbewerberInnen nur drei Tage Zeit, um Klage
beim Verwaltungsgericht zu erheben sowie einen Eilrechtsschutzantrag
einzureichen. Wird der Eilantrag gegen die Einreiseverweigerung binnen
zweier Wochen abgewiesen, verbleiben sie in der
Internierungseinrichtung, bis die Abschiebung möglich wird.
Menschenrechtsorganisationen
und Anwaltsvereine halten die Inhaftierung von Schutzsuchenden und
ihrer Kinder für menschenrechtswidrig. Die Eile des Flughafen-Verfahrens
sowie die kurzen Rechtsschutzfristen machen ein faires Asylverfahren
unmöglich und können zu fatalen Fehlentscheidungen führen.
Die
Inhaftierung schutzsuchender Flüchtlinge am Flughafen wird derzeit vor
allem in Frank-furt/Main praktiziert, in wenigen Einzelfällen auch in
Hamburg, München, Düsseldorf und Berlin-Schönefeld. Alle anderen
deutschen Flughäfen, darunter Stuttgart, Köln/Bonn und Berlin-Tegel,
verzichten auf die Internierung Asylsuchender.
Wohlfahrtsverbände,
kirchliche Organisationen und zahlreiche Organisationen und
Einzelpersonen haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen das
Flughafenverfahren ausgesprochen: www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Gemeinsame_Stellungnahme_Flughafenverfahren.pdf. Weitere Informationen unter: www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/schwerpunkte/flughafenverfahren
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/gesetzgebung.php
Gemeinsame Presseerklärung der Flüchtlingsräte Brandenburg und Berlin vom 25. Juni 2012
Flughafen
BER: Brandenburg trainiert Internierung von Flüchtlingen /
Flüchtlingsräte starten Online-Petition gegen Eröffnung des
„Asylknastes“
Die Eröffnung des neuen Flughafens BER „Willy
Brandt“ wurde auf März 2013 verschoben – die Internierungseinrichtung
für Flüchtlinge am BER zur Durchführung des sogenannten
Flughafen-Asylverfahrens ist jedoch bezugsfertig und soll nach Willen
der Landesregierung Brandenburg noch im Juli in Betrieb gehen. Nach
Auskunft der Pressestelle des Brandenburger Innenministeriums sollen in
der neu richteten Unterkunft die Abläufe für das Flughafenverfahren
erprobt und Asylsuchende, die am alten Flughafen Schönefeld ankommen,
interniert werden.
Gegen diese Pläne protestieren die
Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg scharf. Sie haben eine
Online-Petition gestartet, in der sie die Landesregierung auffordern,
die Inbetriebnahme der Einrichtung zu verweigern
(http://openpetition.de/petition/online/keine-internierung-von-asylsuchenden-am-flughafen-willy-brandt).
Darin heißt es: „Im Februar 2012 hat der Brandenburger Landtag mit
einem fraktionsübergreifenden Beschluss seine Ablehnung des
Flughafen-Asylverfahrens erklärt. Die Landesregierung wurde beauftragt,
sich dafür einzusetzen, dass auf das Flughafen-Asylverfahren am BER
verzichtet wird.
Durch die verschobene Eröffnung des Flughafens
gewinnt die Landesregierung Zeit, diesen wichtigen Auftrag umzusetzen.
Eine Inbetriebnahme der Internierungseinrichtung am BER Monate vor der
Eröffnung des neuen Flughafens stünde jedoch im eklatanten Widerspruch
dazu. Mit der vorzeitigen Inbetriebnahme der Einrichtung würde die
Landesregierung Brandenburg Fakten schaffen, die der rigiden Asylpolitik
der Bundesregierung in die Hände spielen.“ Dorothea Lindenberg vom
Flüchtlingsrat Brandenburg erklärt dazu: „Die Landesregierung macht sich
unglaubwürdig, wenn sie sich öffentlich gegen das Flughafenverfahren
ausspricht und gleichzeitig schon Monate vor der Flughafeneröffnung die
Internierung von Flüchtlingen trainiert, damit das Flughafenverfahren ab
März 2013 möglichst reibungslos ablaufen kann.“
Auch Martina
Mauer vom Flüchtlingsrat Berlin fordert vom Brandenburger
Ministerpräsidenten Platzeck mehr Courage: „Wenn es der Landesregierung
wirklich ernst ist mit ihrer Ablehnung des Flughafen-Asylverfahrens,
dann hätte sie jetzt die Chance, dies zu beweisen. Die vorzeitige
Inbetriebnahme ist absurd: Flughafen können sie nicht, Knast schon.“
Mit der gestarteten Online-Petition wird die Landesregierung Brandenburg aufgefordert,
1. die Internierungseinrichtung für Asylsuchende am Flughafen BER „Willy Brandt“ nicht in Betrieb zu nehmen.
2. sich gegenüber der Bundesregierung intensiv dafür einzusetzen, dass am BER keine Flughafen-Asylverfahren durchgeführt werden.
3.
alle ihre Entscheidungen hinsichtlich des Flughafenverfahrens am BER
transparent zu machen und sofort der Öffentlichkeit zu kommunizieren.
4. die angekündigte Bundesratsinitiative zur bundesweiten Abschaffung des Flughafenverfahrens zügig umzusetzen.
Im
Juli planen verschieden antirassistische Organisationen weitere
Protestaktionen gegen die Inbetriebnahme der Internierungseinrichtung
und das Flughafenverfahren. Außerdem rufen die Flüchtlingsräte dazu auf,
am Tag X nach Inbetriebnahme den „Asylknast“ vor Ort in Augenschein zu
nehmen und lautstark dessen Schließung zu fordern. Am 21.7.2012 endet
die Zeichnungsfrist der Online-Petition, dann werden die gesammelten
Unterschriften an Ministerpräsident Platzeck übergeben.
Pressekontakt:
Flüchtlingsrat Berlin e.V., Martina Mauer, Tel. 030-243 44 57 62
Flüchtlingsrat Brandenburg, Dorothea Lindenberg, Tel. 0176-999 33 631
------------------------------------
Das Flughafenverfahren
Nach
dem Willen der Bundesregierung soll am neuen Berliner Großflughafen BER
das sog. Flughafen-Asylverfahren im großen Stil durchgeführt werden.
Asylsuchende, die ohne gültige Papiere am Flughafen ankommen, sollen
noch vor ihrer Einreise inhaftiert und einem rechtsstaatlich äußerst
fragwürdigem Asyl-Schnellverfahren unterzogen werden.
Voraussetzung
ist, dass auf dem Flughafengelände eine geeignete „Unterkunft“
existiert, denn dort gelten sie als noch nicht eingereist. Innerhalb von
zwei Tagen nach Stellung des Asylantrags ergeht eine Entscheidung, ob
der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt oder die
Einreise erlaubt wird. Im Falle einer Ablehnung als „offensichtlich
unbegründet“ bleibt den AsylbewerberInnen nur drei Tage Zeit, um Klage
beim Verwaltungsgericht zu erheben sowie einen Eilrechtsschutzantrag
einzureichen. Wird der Eilantrag gegen die Einreiseverweigerung binnen
zweier Wochen abgewiesen, verbleiben sie in der
Internierungseinrichtung, bis die Abschiebung möglich wird.
Menschenrechtsorganisationen
und Anwaltsvereine halten die Inhaftierung von Schutzsuchenden und
ihrer Kinder für menschenrechtswidrig. Die Eile des Flughafen-Verfahrens
sowie die kurzen Rechtsschutzfristen machen ein faires Asylverfahren
unmöglich und können zu fatalen Fehlentscheidungen führen.
Die
Inhaftierung schutzsuchender Flüchtlinge am Flughafen wird derzeit vor
allem in Frank-furt/Main praktiziert, in wenigen Einzelfällen auch in
Hamburg, München, Düsseldorf und Berlin-Schönefeld. Alle anderen
deutschen Flughäfen, darunter Stuttgart, Köln/Bonn und Berlin-Tegel,
verzichten auf die Internierung Asylsuchender.
Wohlfahrtsverbände,
kirchliche Organisationen und zahlreiche Organisationen und
Einzelpersonen haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen das
Flughafenverfahren ausgesprochen: www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Gemeinsame_Stellungnahme_Flughafenverfahren.pdf. Weitere Informationen unter: www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/schwerpunkte/flughafenverfahren
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/gesetzgebung.php
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