hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

SG: Duisburg Fax-Sendebericht Beweiskraft für Widerspruch Fax-Sendebericht hat Beweiskraft für Zugang eines Widerspruchs

Nach unten

SG: Duisburg Fax-Sendebericht Beweiskraft für Widerspruch Fax-Sendebericht hat Beweiskraft für Zugang eines Widerspruchs Empty SG: Duisburg Fax-Sendebericht Beweiskraft für Widerspruch Fax-Sendebericht hat Beweiskraft für Zugang eines Widerspruchs

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 11:34 am

(10.12.2010) Das Sozialgericht Duisburg hat entschieden, dass der Beweis des Zugangs eines Widerspruchs, der per Telefax
versendet wurde, durch einen Sendebericht möglich ist (S 38 AS 676/10, nicht rechtskräftig).

Die Kläger hatten in dem zu entscheidenden Fall durch ihren bevollmächtigten Rechtsanwalt Widerspruch per Fax eingelegt.


Als
hierüber nicht entschieden wurde, wurde die beklagte Arge Essen
zunächst erinnert und sodann eine Untätigkeitsklage bei Gericht
eingereicht, um das Job Center zu einer Entscheidung über den
Widerspruch zu zwingen.


Die Arge bestritt jedoch, einen
Widerspruch erhalten zu haben. Sie war der Meinung auch der Sendebericht
würde keine Beweiskraft dafür haben, dass ein Widerspruch eingelegt
worden sei. Anders hat das Gericht entschieden und sich damit an dem
aktuellen
technischen Stand und der neuen Zivil-Rechtsprechung orientiert. Die
Oberlandesgerichte Karlsruhe und Celle hatten 2008 Sachverständige zu
der Frage gehört, welcher Aussagewert einem Fax-Sendebericht zukommt.

Auch
das Bundessozialgericht (BSG) geht nunmehr davon aus, dass der
Sendebericht das Zustandekommen einer Leitungsverbindung nachweisen kann
(Urteil vom 20 Oktober 2009, B 5 R 84/09 B). Im konkreten Fall war auch
die erste Seite des gesendeten Faxes auf dem Sendebericht abgebildet
(faksimiliert), sodass mit dem Sendebericht zugleich der Inhalt des
übermittelten Widerspruchs bewiesen werden konnte. (RA Jan Häußler,

http://www.lawcommunity.de/volltext/553.html



Sozialgericht Duisburg Gerichtsbescheid vom 03.12.2010 , - S 38 AS 676/10 -



Fax-Sendebericht mit OK- Vermerk hat Beweiskraft für Zugang des Widerspruchs des Hilfebedürftigen bei der Arge .



Die
Oberlandesgerichte Karlsruhe und Celle hatten 2008 Sachverständige zu
der Frage gehört, welcher Aussagewert einem Fax-Sendebericht zukommt.

Auch
das BSG geht nunmehr davon aus, dass der Sendebericht das
Zustandekommen einer Leitungsverbindung nachweisen kann (Urteil vom
20.10.09, B 5 R 84/09 B). Im konkreten Fall war auch die erste Seite des
gesendeten Faxes auf dem Sendebericht abgebildet (faksimiliert), sodass
mit dem Sendebericht zugleich der Inhalt des übermittelten Widerspruchs
bewiesen werden konnte.


Quelle : RA Jan Haeussler



SG Braunschweig S 17 AS 3620/09 , Urteil vom 17.03.2010

Prozessbevollmächtigter
kann im Widerspruchsverfahren die Vollmacht an die Arge per Telefax
übersenden , denn ein Telefax erfüllt das Schriftformerfordernis.

Dieses
gilt nach h. M. für die von Einlegung von Rechtsbehelfen und
Rechtsmittel (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 06.12.1988, 9
C 40/87, BVerwGE 81, 32ff. m. w. N.). An die Form einer schriftlichen
Vollmacht können keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden.
Auch eine durch Telefax übermittelte Prozessvollmacht genügt den
Anforderungen einer schriftlichen Vollmacht (Landessozialgericht (LSG)
Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2006, L 6 SB 1439/06, NZS 2007,
446ff. m.w.N; LSG Berlin, Urteil vom 07.02.1991, L 10 An 21/90, zit.
nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.09.1989, L 16 KR
41/88, Breith 1990, 95-99, jeweils zu § 73 SGG; a.A. Bundesgerichtshof
(BGH), Urteil vom 23.06.1994, I ZR 106/92, 05.06.1997, III ZR 190/96;
Beschluss vom 27.03.2002, III ZB 43/00, zit. nach juris, jeweils zu § 80
der Zivilprozessordnung (ZPO); Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.06.2003,
III R 38/01, BFH/NV 2004, 489 ff., zu § 62 der Finanzgerichtsordnung
(FGO)).

Die von der abweichenden Ansicht vertretene Formstrenge,
die es erforderlich macht, die Vollmacht im Original vorzulegen, ist
auf das sozialrechtliche Verfahren nicht übertragbar (LSG
Baden-Württemberg, a.a.O; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer,
SGG § 73 Rn 62). Gleiches gilt für das sozialrechtliche
Verwaltungsverfahren. Hinzu kommt, dass gemäß § 13 Absatz 1 Satz 3 SGB X
die Vollmacht lediglich schriftlich nachzuweisen ist, während gemäß §
73 Absatz 6 SGG und in den entsprechenden Vorschriften der ZPO und der
FGO die schriftliche Vollmacht zu den Gerichtsakten zu reichen ist. Zum
Nachweis ist das Original nicht zwingend erforderlich (LSG
Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.04.2008, L 6 AS 148/08 ER).



http://www.existenzsicherung.de/forum/viewtopic.php?f=7&t=166

Gruß Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionbescheid wegen Verweigerung der Zustimmung zur Speicherung von Daten eines Personalfragebogens aus Gründen des Datenschutzes anlässlich eines Einstellungsgespräches. Sozialgericht Berlin,Beschlu
» Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Nichtbescheidung eines Widerspruchs gegen eine vorläufige Leistungsbewilligung binnen drei Monaten - Fehlen eines zureichenden Grundes - abschließende Entscheidung wegen fehlender Mitwirkung nicht
» Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs ist nach § 86 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG grundsätzlich ganz anzuordnen, wenn sich einzelne Regelungen eines Eingliederungsverwaltungsakts nach § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II als rechtswidrig erwiesen L 15 AS 77/12 B ER
» Keine aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II
» Arbeitslosengeld II - Zur Angemessenheit der Unterkunftskosten der Stadt Duisburg - schlüssiges Konzept - qualifizierter Mietspiegel der Stadt Duisburg - Anforderungen an die Datenerhebung und -auswertung BSG, Urteil vom 20.11.2011, - B 4 AS 19/11 R-

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten