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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Vorläufige Gewährung von Grundsicherungsleistungen im sozialgerichtlichen Eilverfahren - Folgeabwägung - Griechische Antragstellerin

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Vorläufige Gewährung von Grundsicherungsleistungen im sozialgerichtlichen Eilverfahren - Folgeabwägung - Griechische Antragstellerin  Empty Vorläufige Gewährung von Grundsicherungsleistungen im sozialgerichtlichen Eilverfahren - Folgeabwägung - Griechische Antragstellerin

Beitrag von Willi Schartema Di Apr 07, 2015 9:11 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.02.2015 - L 7 AS 266/15 B ER - rechtskräftig



Leitsätze (Autor )
Griechische Staatsangehörige hat Anspruch auf den Regelbedarf sowie auf die einstweilige Gewährung der Erstausstattungen bei Geburt nach § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II. Die Antragstellerin hat im Anschluss an die Geburt des Antragstellers Anspruch auf Erstausstattung für Schwangere, sofern sie noch einen aktuellen Bedarf nachweist. Ansonsten ist der Anordnungsgrund für die erstmalige Ausstattung mit Kleidung während der Schwangerschaft nicht mehr glaubhaft gemacht.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176777&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1812/

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