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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Fahrkosten zur Methadonbehandlung müssen vom Jobcenter im einstweiligen Anordnungsverfahren vorläufig bezahlt werden

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Fahrkosten zur Methadonbehandlung müssen vom Jobcenter im einstweiligen Anordnungsverfahren  vorläufig bezahlt werden  Empty Fahrkosten zur Methadonbehandlung müssen vom Jobcenter im einstweiligen Anordnungsverfahren vorläufig bezahlt werden

Beitrag von Willi Schartema Mo März 30, 2015 10:41 am

SG Koblenz, Beschluss vom 17.03.2015 - S 6 AS 214/15 ER


Leitsatz (Autor)
Für Hilfeempfänger von Grundsicherung ergibt sich ein entsprechender Anspruch aus § 21 Abs.6 SGB II.
 
Quelle: http://www.elo-forum.org/allgemeine-entscheidungen/146481-sg-koblenz-fahrkosten-methadonbehandlung-jobcenter-bezahlt.html#post1865058
 
Anmerkung: ebenso SG Detmold, Urteil vom 11.09.2014 - S 23 AS 1971/12 - anhängig beim LSG NRW Az. L 7 AS 2024/14 und SG Wiesbaden, Beschluss vom 11.10.2010 - S 23 AS 766/10 ER

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1808/

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