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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Heizkostenguthaben - Aufrechnung mit Stromschulden durch den Energieversorger - fiktives Guthaben

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Heizkostenguthaben - Aufrechnung mit Stromschulden durch den Energieversorger - fiktives Guthaben Empty Heizkostenguthaben - Aufrechnung mit Stromschulden durch den Energieversorger - fiktives Guthaben

Beitrag von Willi Schartema Mo März 30, 2015 10:33 am

SG Braunschweig , Urteil vom 20.02.2015, S 44 AS 121/14 -



Leitsätze (Autor )
1. Der Bedarf für Unterkunft und Heizung mindert sich nicht, wenn ein Heizkostenguthaben aufgrund einer vom Energieversorger erklärten Aufrechnung mit Stromschulden für den Leistungsberechtigten nicht realisierbar ist.
2. Die Grundsätze der Einkommensanrechnung sind hier heranzuziehen, da es sich bei dem Minderungstatbestand nach § 22 Abs. 3 SGB II um einen Sonderfall der Einkommensberücksichtigung nach § 11 SGB II handelt (vgl. BSG, Urteile v. 16.05.2012, B 4 AS 132/11 R und B 4 AS 159/11 R).

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=6CBDF7AEB6E3EFF750782DB577C7AABC.jpj5?doc.id=JURE150004880&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint


Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1808/

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