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Heizkostenguthaben - Aufrechnung mit Stromschulden durch den Energieversorger - fiktives Guthaben
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Heizkostenguthaben - Aufrechnung mit Stromschulden durch den Energieversorger - fiktives Guthaben
SG Braunschweig , Urteil vom 20.02.2015, S 44 AS 121/14 -
Leitsätze (Autor )
1. Der Bedarf für Unterkunft und Heizung mindert sich nicht, wenn ein Heizkostenguthaben aufgrund einer vom Energieversorger erklärten Aufrechnung mit Stromschulden für den Leistungsberechtigten nicht realisierbar ist.
2. Die Grundsätze der Einkommensanrechnung sind hier heranzuziehen, da es sich bei dem Minderungstatbestand nach § 22 Abs. 3 SGB II um einen Sonderfall der Einkommensberücksichtigung nach § 11 SGB II handelt (vgl. BSG, Urteile v. 16.05.2012, B 4 AS 132/11 R und B 4 AS 159/11 R).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=6CBDF7AEB6E3EFF750782DB577C7AABC.jpj5?doc.id=JURE150004880&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1808/
Willi S
Leitsätze (Autor )
1. Der Bedarf für Unterkunft und Heizung mindert sich nicht, wenn ein Heizkostenguthaben aufgrund einer vom Energieversorger erklärten Aufrechnung mit Stromschulden für den Leistungsberechtigten nicht realisierbar ist.
2. Die Grundsätze der Einkommensanrechnung sind hier heranzuziehen, da es sich bei dem Minderungstatbestand nach § 22 Abs. 3 SGB II um einen Sonderfall der Einkommensberücksichtigung nach § 11 SGB II handelt (vgl. BSG, Urteile v. 16.05.2012, B 4 AS 132/11 R und B 4 AS 159/11 R).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=6CBDF7AEB6E3EFF750782DB577C7AABC.jpj5?doc.id=JURE150004880&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1808/
Willi S
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