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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Prüfungsumfang bei einem Antrag auf Mehrbedarf wegen kostenaufwändigerer Ernährung - Laktase-Tabletten - Laktoseintoleranz SGB XII

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Prüfungsumfang bei einem Antrag auf Mehrbedarf wegen kostenaufwändigerer Ernährung - Laktase-Tabletten - Laktoseintoleranz  SGB XII  Empty Prüfungsumfang bei einem Antrag auf Mehrbedarf wegen kostenaufwändigerer Ernährung - Laktase-Tabletten - Laktoseintoleranz SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Mo März 30, 2015 10:18 am

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.12.2014 - L 8 SO 106/14 B 


Leitsätze (Juris )
1. Bei einem Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändigerer Ernährung handelt es sich um einen Antrag auf (höhere) Leistungen, über den die Verwaltung nicht isoliert, also unabhängig von der Prüfung, ob laufende lebensunterhaltssichernde Sozialhilfeleistungen zu bewilligen sind, entscheiden kann. Zu prüfen sind alle Anspruchsvoraussetzungen über Grund und Höhe der Leistungen (sog. Höhenstreit, Anschluss an BSG Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 SO 11/10 R ).

2. In die Prüfung des gesamten Anspruchs ist bei der Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 30 SGB XII (auch) eine Festlegung des individuellen - höheren - Bedarfs nach § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII einzubeziehen.

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod?feed=bsnd-r-sg&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=JURE150004878 


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1808/

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