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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattungsanspruch bei Aufenthalt im Frauenhaus

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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattungsanspruch bei Aufenthalt im Frauenhaus Empty Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattungsanspruch bei Aufenthalt im Frauenhaus

Beitrag von Willi Schartema Do März 26, 2015 6:20 am

SG Osnabrück, Urteil vom 28.01.2015, S 33 AS 320/13


Leitsätze ( Juris )
1. Eine Kostenerstattung für Leistungen im Frauenhaus (§ 36a SGB II) setzt eine rechtmäßige Bewilligung entsprechender Leistungen an die Hilfeempfängerin voraus. Die Bewilligungsentscheidung ist nur rechtmäßig, wenn eine Tagessatzvereinbarung nach § 17 Abs. 2 SGB II vorliegt.

2. § 17 Abs. 2 SGB II ist auf die Leistungserbringung in Frauenhäusern anwendbar.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176346&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1804/

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