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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bulgarische Antragstellerin hat Anspruch auf Regelleistung nach 20 SGB II durch einstweiligen Rechtsschutz - vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft - untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit

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Bulgarische Antragstellerin hat Anspruch auf Regelleistung nach 20 SGB II durch einstweiligen Rechtsschutz - vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft - untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit  Empty Bulgarische Antragstellerin hat Anspruch auf Regelleistung nach 20 SGB II durch einstweiligen Rechtsschutz - vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft - untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit

Beitrag von Willi Schartema Do März 26, 2015 6:16 am

Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 05.01.2015 - S 10 AS 4323/14 ER - rechtskräftig

Kein Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei einem Aufenthalt als Arbeitnehmer.

Leitsatz ( Autor )

1. Unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind u.a. Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer aufhalten wollen.

2. Die Antragstellerin ist als Arbeitnehmerin anzusehen. Im konkreten Fall stellt eine Tätigkeit als Aushilfskraft bei der Fastfood-Kette bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden und einem Verdienst von monatlich 150 EUR keine untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit dar und begründet eine Arbeitnehmereigenschaft (s. zu dieser Überlegung LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.07.2014 – L 15 AS 202/14 B ER).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176286&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1804/

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