Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Anrechnung einer Erbschaft ( geerbtes Hausgrundstück ) - notwendige Ausgaben ( Beerdigungskosten ) - Verteilzeitraum bei einmaligem Einkommen – Beweislast bei Verbrauch - Umwandlung in Vermögen - sozialwidriges Verhalten
Seite 1 von 1
Anrechnung einer Erbschaft ( geerbtes Hausgrundstück ) - notwendige Ausgaben ( Beerdigungskosten ) - Verteilzeitraum bei einmaligem Einkommen – Beweislast bei Verbrauch - Umwandlung in Vermögen - sozialwidriges Verhalten
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.02.2015 - L 11 AS 1352/14 B ER
Leitsätze ( Juris )
1. Bei der Anrechnung von Einkommen aus einer während des laufenden SGB II Leistungsbezugs angefallenen Erbschaft sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abzusetzen. Hierzu zählen auch die vom Leistungsempfänger getragenen Beerdigungskosten (§ 11b Abs 1 Satz 1 Nr 5 SGB II i.V.m. § 1968 BGB).
2. Bei einmaligem Einkommen beginnt der Verteilzeitraum gem. § 11 Abs 3 Satz 2 und 3 SGB II auch dann am ersten Tag des auf den Einkommenszufluss folgenden Monats, wenn der Einkommenszufluss dem SGB II Leistungsträger erst so spät bekannt wird, dass eine Berücksichtigung auch im Folgemonat nicht mehr möglich ist (entgegen LSG Baden Württemberg, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 2 AS 2373/13 - ; Revision anhängig beim BSG - B 4 AS 32/14 R ).
3. Führt die Anrechnung von einmaligem Einkommen zum Wegfall der Hilfebedürftigkeit für den gesamten Verteilzeitraum, sind etwaige nach Ablauf des Verteilzeitraums noch vorhandene finanzielle Mittel für den sich anschließenden neuen Leistungsfall nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen zu berücksichtigen.
4. Beruft sich ein Antragsteller nach Zufluss von einmaligem Einkommen (hier: Erbschaft) auf fehlende sog. 'bereite Mittel', trägt er selbst die Darlegungs und Beweislast für den Verbleib bzw. Verbrauch des Einkommens.
5. Die Verwendung eines Teilbetrags von 5.800,-- Euro aus einer während des laufenden SGB II Leistungsbezugs angefallenen Erbschaft für die Anschaffung von mehreren hundert Blue Ray Filmen bietet Anlass zur Prüfung eines Schadensersatzanspruchs nach § 34 SGB II.
6. Es wird offen gelassen, ob der Rechtsauffassung zu folgen ist, wonach die Rechtsprechung des BSG zur Hilfebedürftigkeit wegen fehlender 'bereiter Mittel' für die seit 1. April 2011 geltende Neufassung des § 11 Abs 3 Satz 3 SGB II nicht mehr maßgeblich sein soll (vgl. hierzu: LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 3. Februar 2014 - L 15 AS 437/13 B ).
7. Der im PKH Recht geltende allgemeine Vermögensfreibetrag nach § 115 Abs 3 Satz 2 ZPO i.V.m. § 90 Abs 2 Nr 9 SGB XII beträgt 2.600,-- Euro.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175916&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1791/
Willi S
Leitsätze ( Juris )
1. Bei der Anrechnung von Einkommen aus einer während des laufenden SGB II Leistungsbezugs angefallenen Erbschaft sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abzusetzen. Hierzu zählen auch die vom Leistungsempfänger getragenen Beerdigungskosten (§ 11b Abs 1 Satz 1 Nr 5 SGB II i.V.m. § 1968 BGB).
2. Bei einmaligem Einkommen beginnt der Verteilzeitraum gem. § 11 Abs 3 Satz 2 und 3 SGB II auch dann am ersten Tag des auf den Einkommenszufluss folgenden Monats, wenn der Einkommenszufluss dem SGB II Leistungsträger erst so spät bekannt wird, dass eine Berücksichtigung auch im Folgemonat nicht mehr möglich ist (entgegen LSG Baden Württemberg, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 2 AS 2373/13 - ; Revision anhängig beim BSG - B 4 AS 32/14 R ).
3. Führt die Anrechnung von einmaligem Einkommen zum Wegfall der Hilfebedürftigkeit für den gesamten Verteilzeitraum, sind etwaige nach Ablauf des Verteilzeitraums noch vorhandene finanzielle Mittel für den sich anschließenden neuen Leistungsfall nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen zu berücksichtigen.
4. Beruft sich ein Antragsteller nach Zufluss von einmaligem Einkommen (hier: Erbschaft) auf fehlende sog. 'bereite Mittel', trägt er selbst die Darlegungs und Beweislast für den Verbleib bzw. Verbrauch des Einkommens.
5. Die Verwendung eines Teilbetrags von 5.800,-- Euro aus einer während des laufenden SGB II Leistungsbezugs angefallenen Erbschaft für die Anschaffung von mehreren hundert Blue Ray Filmen bietet Anlass zur Prüfung eines Schadensersatzanspruchs nach § 34 SGB II.
6. Es wird offen gelassen, ob der Rechtsauffassung zu folgen ist, wonach die Rechtsprechung des BSG zur Hilfebedürftigkeit wegen fehlender 'bereiter Mittel' für die seit 1. April 2011 geltende Neufassung des § 11 Abs 3 Satz 3 SGB II nicht mehr maßgeblich sein soll (vgl. hierzu: LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 3. Februar 2014 - L 15 AS 437/13 B ).
7. Der im PKH Recht geltende allgemeine Vermögensfreibetrag nach § 115 Abs 3 Satz 2 ZPO i.V.m. § 90 Abs 2 Nr 9 SGB XII beträgt 2.600,-- Euro.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175916&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1791/
Willi S
Ähnliche Themen
» Anmerkung von RAin Ilka Turnau zu LSG Niedersachsen-Bremen: Durch den Testamentsvollstrecker freigegebenes Einkommen aus einer Erbschaft ist zur Deckung des Lebensbedarfs heranzuziehen.
» Zur Anwendung des § 11 Abs. 3 SGB II n.F. auf den am 01.04.2011 beginnenden Bewilligungszeitraum beim Zufluss einer einmaligen Einnahme - Erbschaft in 2010 - Noch vorhandene Teile der zugeflossenen Erbschaft sind nach Ende der Anrechnung Vermögen.
» Mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben können vom Einkommen abgesetzt werden (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II a. F.)
» "Zur Leistungspflicht des JobCenters nach Verbrauch einer Erbschaft durch Anschaffung von 277 Blue-Ray-Filmen und der Schadensersatzpflicht des Leistungsempfängers" - Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen v. 19.03.2015:
» Der Berücksichtigung des zugeflossenen Betrages i.H.v. 8.000,- EUR aus der Erbschaft steht nicht die Überziehung des Kontos mit rund 2.985,- EUR entgegen, denn maßgeblich für die Anrechnung eines Betrages als Einkommen ist nur, in welcher Höhe der
» Zur Anwendung des § 11 Abs. 3 SGB II n.F. auf den am 01.04.2011 beginnenden Bewilligungszeitraum beim Zufluss einer einmaligen Einnahme - Erbschaft in 2010 - Noch vorhandene Teile der zugeflossenen Erbschaft sind nach Ende der Anrechnung Vermögen.
» Mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben können vom Einkommen abgesetzt werden (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II a. F.)
» "Zur Leistungspflicht des JobCenters nach Verbrauch einer Erbschaft durch Anschaffung von 277 Blue-Ray-Filmen und der Schadensersatzpflicht des Leistungsempfängers" - Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen v. 19.03.2015:
» Der Berücksichtigung des zugeflossenen Betrages i.H.v. 8.000,- EUR aus der Erbschaft steht nicht die Überziehung des Kontos mit rund 2.985,- EUR entgegen, denn maßgeblich für die Anrechnung eines Betrages als Einkommen ist nur, in welcher Höhe der
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema