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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Selbständige Künstler im SGB II – kein Mehrbedarf für Rentenversicherung

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 Selbständige Künstler im SGB II – kein Mehrbedarf für Rentenversicherung Empty Selbständige Künstler im SGB II – kein Mehrbedarf für Rentenversicherung

Beitrag von Willi Schartema Mo März 09, 2015 11:34 am

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.01.2015 - L 7 AS 130/14 - Die Revision wird zugelassen.




Leitsätze ( Juris )

1. Auch wenn selbständige Künstler Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen, begründet dies beim Bezug von Arbeitslosengeld II keinen Mehrbedarf nach § 21 SGB II. Die Versicherungsbeiträge können nur vom Einkommen abgezogen werden.

2. Unterhaltszahlungen können nach § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 7 SGB II vom Einkommen abgezogen werden. Wenn Unterhaltszahlungen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Verpflichteten übersteigen, entsteht daraus kein Mehrbedarf nach SGB II. Der Unterhaltsverpflichtete ist vielmehr gehalten, die Unterhaltsverpflichtung zu reduzieren.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175866&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1791/

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