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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hilfeempfänger haben auch dann einen Anspruch auf Übernahme einer Heizkostennachforderung, wenn diese auf geschätzten Zählerständen beruht. Voraussetzung ist lediglich, dass die Kosten insgesamt angemessen sind.

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einen - Hilfeempfänger haben auch dann einen Anspruch auf Übernahme einer Heizkostennachforderung, wenn diese auf geschätzten Zählerständen beruht. Voraussetzung ist lediglich, dass die Kosten insgesamt angemessen sind. Empty Hilfeempfänger haben auch dann einen Anspruch auf Übernahme einer Heizkostennachforderung, wenn diese auf geschätzten Zählerständen beruht. Voraussetzung ist lediglich, dass die Kosten insgesamt angemessen sind.

Beitrag von Willi Schartema Mo März 02, 2015 11:35 am

SG Kiel, Urteil vom 15.12.2014 - S 39 AS 1609/13

Quelle: RA Helge Hildebrandt: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2014/12/sg-kiel-urteil-vom-15-12-2014-s-39-as-1609-13.pdf
 
 
Anmerkung: S. a. Übernahme von Heizkostennachforderungen auch bei geschätzten Zählerständen:http://sozialberatung-kiel.de/2015/03/01/ubernahme-von-heizkostennachforderungen-auch-bei-geschatzten-zahlerstanden/  



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1790/

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