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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Arbeitssuche - Unionsbürger (italienische Staatsbürger) - Leistungsausschluss - EuGH - C - 333/13 (Urteil vom 11.11.2014)

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Arbeitssuche - Unionsbürger (italienische Staatsbürger) - Leistungsausschluss - EuGH - C - 333/13 (Urteil vom 11.11.2014)  Empty Arbeitssuche - Unionsbürger (italienische Staatsbürger) - Leistungsausschluss - EuGH - C - 333/13 (Urteil vom 11.11.2014)

Beitrag von Willi Schartema Mo März 02, 2015 11:00 am

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2015 - L 29 AS 3339/14 B ER - rechtskräftig




Leitsatz (Juris)

Ausschluss von Leistungsbezug und SGB II für Unionsbürger, die keine Arbeit suchen, über keinen ausreichenden KV-Schutz und keine ausreichenden Existenzmittel verfügen oder noch kein Daueraufenthaltsrecht haben.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175375&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1790/

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