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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 23, 2015 1:23 pm

SG Bremen, Beschluss vom 16.02.2015 – S 21 AS 151/15 ER

Leitsatz (Sozietät Beier & Beier )

Quelle: http://www.kanzleibeier.eu/?p=3078

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/

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