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Keine Einstandsgemeinschaft: Jobcenter darf wegen Beziehung kein Hartz IV streichen.
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Keine Einstandsgemeinschaft: Jobcenter darf wegen Beziehung kein Hartz IV streichen.
Hartz IV Empfängern, die als Paar in getrennten Wohnungen leben, darf nicht ohne Weiteres das Arbeitslosengeld 2 gestrichen werden, da eine Beziehung nicht unbedingt eine Einstandsgemeinschaft ist. Dies ergibt sich aus einem Urteil des bayerischen LSG.
weiterlesen: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/keine-einstandsgemeinschaft-jobcenter-darf-wegen-beziehung-kein-hartz-iv-streichen-507854
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
weiterlesen: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/keine-einstandsgemeinschaft-jobcenter-darf-wegen-beziehung-kein-hartz-iv-streichen-507854
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
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