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Inklusion: Landkreis muss Kosten für Schulbegleiter tragen SGB XII
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Inklusion: Landkreis muss Kosten für Schulbegleiter tragen SGB XII
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 - nicht rechtskräftig
Leitsatz (Autor)
Der Sozialhilfeträger hat die Kosten für die erforderliche Schulbegleitung einer Grundschülerin mit Down-Syndrom bei Besuch einer Regelgrundschule mit inklusiver Beschulung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu tragen, wenn sich die Schulbegleitung auf unterstützende Tätigkeiten beschränkt.
Quelle:Pressemitteilung LSG vom 18.02.2015: http://www.lsg-baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Inklusion_+Landkreis+muss+Kosten+fuer+Schulbegleiter+tragen/?LISTPAGE=2292856
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
Leitsatz (Autor)
Der Sozialhilfeträger hat die Kosten für die erforderliche Schulbegleitung einer Grundschülerin mit Down-Syndrom bei Besuch einer Regelgrundschule mit inklusiver Beschulung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu tragen, wenn sich die Schulbegleitung auf unterstützende Tätigkeiten beschränkt.
Quelle:Pressemitteilung LSG vom 18.02.2015: http://www.lsg-baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Inklusion_+Landkreis+muss+Kosten+fuer+Schulbegleiter+tragen/?LISTPAGE=2292856
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
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