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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Inklusion: Landkreis muss Kosten für Schulbegleiter tragen SGB XII

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 Inklusion: Landkreis muss Kosten für Schulbegleiter tragen   SGB XII Empty Inklusion: Landkreis muss Kosten für Schulbegleiter tragen SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 23, 2015 12:34 pm

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 - nicht rechtskräftig


Leitsatz (Autor)
Der Sozialhilfeträger hat die Kosten für die erforderliche Schulbegleitung einer Grundschülerin mit Down-Syndrom bei Besuch einer Regelgrundschule mit inklusiver Beschulung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu tragen, wenn sich die Schulbegleitung auf unterstützende Tätigkeiten beschränkt.

Quelle:Pressemitteilung LSG vom 18.02.2015: http://www.lsg-baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Inklusion_+Landkreis+muss+Kosten+fuer+Schulbegleiter+tragen/?LISTPAGE=2292856

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/

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