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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Einstweiliger Rechtsschutz - einstweilige Anordnung - Leistungsausschluss von EU-Ausländern - Arbeitsuche - Unionsbürger ohne materielles Aufenthaltsrecht - Folgenabwägung

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Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 23, 2015 12:29 pm

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.02.2015 - L 25 AS 38/15 B ER rechtskräftig


Polnische Staatsangehörige hat Anspruch auf ALG II im Rahmen der Folgenabwägung.

Leitsatz (Autor)
Trotz aktueller EuGH-Entscheidung weiterhin einstweiliger Rechtsschutz für arbeitsuchende EU-Zuwanderer.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175579&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/

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