Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Die Nahtlosigkeitsregelung - Weiterleistungspflicht des § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X ist auf Umzüge von SGB II-Leistungsberechtigten und damit verbundene Zuständigkeitswechsel nicht anwendbar.
Seite 1 von 1
Die Nahtlosigkeitsregelung - Weiterleistungspflicht des § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X ist auf Umzüge von SGB II-Leistungsberechtigten und damit verbundene Zuständigkeitswechsel nicht anwendbar.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2015 - L 4 AS 969/13 NZB
Leitsatz ( Autor)
1. Führt ein Umzug nicht nur zu einem behördlichen Zuständigkeitswechsel, sondern auch zu einem Wegfall des Leistungsanspruchs, kann dies nicht über § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X ausgehebelt werden. § 2 Abs. 3 SGB X ist lediglich eine örtliche Zuständigkeitsregelung.
2. Zieht der SGB II-Leistungsempfänger aus seiner Wohnung im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters aus, verliert er damit automatisch seinen KdU-Anspruch für diese nicht mehr genutzte Wohnung nach dem § 22 SGB II.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175090&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu Beitrag von RA Kay Füßlein zu SG Berlin, Beschluss vom 11.09.2014 - S147 AS 20920/14 - Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
Leitsatz ( Autor)
1. Führt ein Umzug nicht nur zu einem behördlichen Zuständigkeitswechsel, sondern auch zu einem Wegfall des Leistungsanspruchs, kann dies nicht über § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X ausgehebelt werden. § 2 Abs. 3 SGB X ist lediglich eine örtliche Zuständigkeitsregelung.
2. Zieht der SGB II-Leistungsempfänger aus seiner Wohnung im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters aus, verliert er damit automatisch seinen KdU-Anspruch für diese nicht mehr genutzte Wohnung nach dem § 22 SGB II.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175090&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu Beitrag von RA Kay Füßlein zu SG Berlin, Beschluss vom 11.09.2014 - S147 AS 20920/14 - Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
Ähnliche Themen
» Keine Begrenzung auf die bisherigen Unterkunftskosten nach einem nicht erforderlichen Umzug , denn § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist dann nicht mehr anwendbar, wenn der Leistungsbezug unterbrochen wird
» Mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben können vom Einkommen abgesetzt werden (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II a. F.)
» Gewährung von PKH, denn beweisbelastet für den Zugang und damit die Bekanntgabe der Meldeaufforderung ist das Jobcenter, § 37 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 SGB X
» . Ein in der Vergangenheit zugeflossenes und auf einen Verteilzeitraum umgelegtes Einkommen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 / Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB II) ist vom Jobcenter dann nicht mehr leistungsmindernd zu berücksichtigen, wenn es im Bedarfszeitpunkt tatsächlich
» Es reicht nicht aus, wenn ein mittelloser Haftentlassener gegen eine vom Jobcenter ihm gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Satz 5 SGB II gewährte Erstausstattungspauschale lediglich vorträgt, die von ihm benötigten
» Mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben können vom Einkommen abgesetzt werden (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II a. F.)
» Gewährung von PKH, denn beweisbelastet für den Zugang und damit die Bekanntgabe der Meldeaufforderung ist das Jobcenter, § 37 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 SGB X
» . Ein in der Vergangenheit zugeflossenes und auf einen Verteilzeitraum umgelegtes Einkommen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 / Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB II) ist vom Jobcenter dann nicht mehr leistungsmindernd zu berücksichtigen, wenn es im Bedarfszeitpunkt tatsächlich
» Es reicht nicht aus, wenn ein mittelloser Haftentlassener gegen eine vom Jobcenter ihm gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Satz 5 SGB II gewährte Erstausstattungspauschale lediglich vorträgt, die von ihm benötigten
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema