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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Anmerkung von Dr. Steffen Luik, RiLSG BWB zu BSG, Urt. v. 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R: Verhältnis zwischen Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III und solchen nach dem SGB II.

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Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 23, 2015 11:49 am

Leitsatz

Mit einem bei der Agentur für Arbeit gestellten Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III können zwar unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsgrundsatzes und der konkreten Umstände des Einzelfalls auch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beantragt worden sein, jedoch umfasst ein Antrag auf Arbeitslosengeld nicht grundsätzlich einen solchen auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld.

Quelle Juris PR-SozR 4/2015 Anm. 1: http://www.juris.de/jportal/portal/t/17gv/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000001815&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/

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