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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3 umfasst nicht grundsätzlich Antrag auf Arbeitslosengeld II - keine rückwirkende Leistungsgewährung - kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3 umfasst nicht grundsätzlich Antrag auf Arbeitslosengeld II - keine rückwirkende Leistungsgewährung - kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch Empty Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3 umfasst nicht grundsätzlich Antrag auf Arbeitslosengeld II - keine rückwirkende Leistungsgewährung - kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 03, 2014 1:14 pm

BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R


Leitsätze (Autor)
Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3 umfasst nicht grundsätzlich Antrag auf Arbeitslosengeld II. Ebenso wenig bewirkt der gestellte Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - als nachgeholter Antrag i.S. des § 28 SGB X - eine Rückwirkung des Antragszeitpunkts . Auch der sozialrechtliche Herstellungsanspruch verhilft den Antragstellern nicht zum Erfolg ihres Begehrens.
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13416&pos=1&anz=16 


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