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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Übernahme von Fahrtkosten der Mutter durch das Jobcenter für den Umgang des Vaters mit der Tochter.

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  Zur Übernahme von Fahrtkosten der Mutter durch das Jobcenter für den Umgang des Vaters mit der Tochter.  Empty Zur Übernahme von Fahrtkosten der Mutter durch das Jobcenter für den Umgang des Vaters mit der Tochter.

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 16, 2015 12:10 pm

SG Reutlingen, Urteil vom 25.11.2013 - S 7 AS 2094/12 - rechtskräftig – unveröffentlicht



Leitsatz (Autor)

Das Jobcenter muss einer Mutter die Fahrtkosten zum Flughafen und dort entstehenden Parkgebühren in Höhe von 27 € monatlich als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB 2 zahlen, damit das Umgangsrecht des Vaters gewährleistet ist.
 
Anmerkung: S. a. Pressemitteilung des SG Reutlingen vom 30.01.2014: [url=http://www.sozialgericht-reutlingen.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/sozialgericht reutlingen/pdf/Pressemitteilungen/Mehrbedarf Umgangsrecht.pdf]http://www.sozialgericht-reutlingen.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/sozialgericht%20reutlingen/pdf/Pressemitteilungen/Mehrbedarf%20Umgangsrecht.pdf[/url]

[url=http://www.sozialgericht-reutlingen.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/sozialgericht reutlingen/pdf/Pressemitteilungen/Mehrbedarf Umgangsrecht.pdf][/url]
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