Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Keine Übernahme von Mietschulden durch Jobcenter
Seite 1 von 1
Keine Übernahme von Mietschulden durch Jobcenter
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.10.2013 - L 2 AS 1690/13 B rechtskräftig
Die Gewährung von Darlehensleistungen zur Begleichung von Mietschulden kommt nur dann in Betracht, wenn damit eine Sicherung der Unterkunft im Sinne der Möglichkeit eines weiteren Verbleibs in der bisherigen Wohnung einhergeht.
Diese Voraussetzung fehlt nicht nur dann, wenn die entsprechende Unterkunft bereits geräumt ist, sondern auch, wenn deren Räumung auch bei Übernahme der Rückstände nicht mehr abgewendet werden kann.
Auch bei einer Begleichung der Mietschulden durch Leistungen des Jobcenters hätte die am nächsten Tag erfolgte Räumung und damit die Wohnungslosigkeit des Antragstellers im Zeitpunkt der Anbringung des einstweiligen Rechtsschutzgesuchs nicht mehr abgewendet werden können. Der Vermieter hatte mitgeteilt, eine Räumung werde auf jeden Fall durchgeführt, weil ein Umzugsunternehmen für den nächsten Tag bereits bestellt worden sei und deshalb Kosten anfielen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Die Gewährung von Darlehensleistungen zur Begleichung von Mietschulden kommt nur dann in Betracht, wenn damit eine Sicherung der Unterkunft im Sinne der Möglichkeit eines weiteren Verbleibs in der bisherigen Wohnung einhergeht.
Diese Voraussetzung fehlt nicht nur dann, wenn die entsprechende Unterkunft bereits geräumt ist, sondern auch, wenn deren Räumung auch bei Übernahme der Rückstände nicht mehr abgewendet werden kann.
Auch bei einer Begleichung der Mietschulden durch Leistungen des Jobcenters hätte die am nächsten Tag erfolgte Räumung und damit die Wohnungslosigkeit des Antragstellers im Zeitpunkt der Anbringung des einstweiligen Rechtsschutzgesuchs nicht mehr abgewendet werden können. Der Vermieter hatte mitgeteilt, eine Räumung werde auf jeden Fall durchgeführt, weil ein Umzugsunternehmen für den nächsten Tag bereits bestellt worden sei und deshalb Kosten anfielen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur Übernahme der Kosten der Unterkunft durch das Sozialamt nach SGB XII bei Inhaftierung - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - keine Mietschulden i. S. d. § 36 SGB XII.
» Keine Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter
» Keine Übernahme der Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter,denn gegen einen tatsächlichen Mietvertrag unter Verwandten spricht, dass die Mieteinnahmen nicht in der Steuererklärung angegeben wurden
» Keine Übernahme von Mietschulden zur Sicherung einer unangemessenen Unterkunft
» Keine Übernahme von Fahrtkosten durch Jobcenter für Umgang der Großmutter mit ihrer Enkelin
» Keine Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter
» Keine Übernahme der Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter,denn gegen einen tatsächlichen Mietvertrag unter Verwandten spricht, dass die Mieteinnahmen nicht in der Steuererklärung angegeben wurden
» Keine Übernahme von Mietschulden zur Sicherung einer unangemessenen Unterkunft
» Keine Übernahme von Fahrtkosten durch Jobcenter für Umgang der Großmutter mit ihrer Enkelin
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema