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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Übernahme rückständiger Stromkosten durch Jobcenter bei unverantwortlichem Verbrauchsverhalten

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Keine Übernahme rückständiger Stromkosten durch Jobcenter bei unverantwortlichem Verbrauchsverhalten  Empty Keine Übernahme rückständiger Stromkosten durch Jobcenter bei unverantwortlichem Verbrauchsverhalten

Beitrag von Willi Schartema Di Nov 12, 2013 11:17 am

Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 05.09.2013 - S 14 AS 724/13


Leitsätze
Stromschulden sind von Jobcentern nur dann darlehensweise zu übernehmen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.

Eine Rechtfertigung der Übernahme von Schulden ist nicht gegeben, wenn ein Leistungsberechtigter das Entstehen von Stromschulden rechtsmissbräuchlich in Kauf nimmt.

In Bezug auf die noch minderjährigen Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass es in erster Linie Aufgabe der Antragstellerin als Personensorgeberechtigte ist, sich um die Versorgung ihrer minderjährigen Kinder zu kümmern und diese Verpflichtung nicht durch unverantwortliches Verhalten der Allgemeinheit aufgebürdet werden kann (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.12.2010, L 3 AS 557/10 B ER).

Quelle: Pressemeldung 2/2013 Sozialgericht Koblenz: http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=69554533-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=11f106be-27d0-2241-69bb-6e42077fe9e3&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042 , zum Volltext der Entscheidung geht’s hier: http://www.mjv.rlp.de/Rechtsprechung/

Anmerkung: ebenso - SG Stuttgart vom 2. Mai 2013, Az. S 15 AS 2104/13 ER

http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stuttgart_S-15-AS-210413-ER_Keine-Uebernahme-von-Stromschulden-bei-missbraeuchlichem-Verhalten-des-Hilfebeduerftigen.news16464.htm



Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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