hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Auch nach der EuGH-Entscheidung Dano vom Nov. 2014 kommen noch Leistungen nach dem SGB II für arbeitslose EU-Ausländer in Betracht.

Nach unten

Auch nach der EuGH-Entscheidung Dano vom Nov. 2014 kommen noch Leistungen nach dem SGB II für arbeitslose EU-Ausländer in Betracht.  Empty Auch nach der EuGH-Entscheidung Dano vom Nov. 2014 kommen noch Leistungen nach dem SGB II für arbeitslose EU-Ausländer in Betracht.

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 16, 2015 11:57 am

SG Mainz, Beschluss vom 05.02.2015 - S 9 AS 47/15 ER - unveröffentlicht


Dazu RA Christian Welter, In der Dalheimer Wiese 20, 55120 Mainz:

Auch nach der EuGH-Entscheidung Dano vom Nov. 2014 kommen noch Leistungen nach dem SGB II für arbeitslose EU-Ausländer in Betracht. Beim Sozialgericht Mainz konnte am 5.2.15 ein Beschluss für eine Spanierin erwirkt werden (S 9 AS 47/15 ER). Entscheiden war, dass sie Sprachunterricht nimmt und über einen Minijob eine Bindung zum deutschen Arbeitsmarkt hat. Wegen ihrer Studienabschlüsse und dem hiesigen Fachkräftemangel ist die Arbeitssuche erfolgversprechend.
 
Quelle: http://www.rechtsanwelter.de/news/


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten