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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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SG Stade: Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII auch noch nach über einem Jahr möglich

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 SG Stade: Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII auch noch nach über einem Jahr möglich Empty SG Stade: Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII auch noch nach über einem Jahr möglich

Beitrag von Willi Schartema Di März 03, 2015 7:11 am

Hier noch eine „wichtiges“ Urteil des SG Stade, nach dem ein Bestattungskostenübernahmeantrag nach dem § 74 SGB XII auch noch 13 Monate nach erfolgter Bestattung möglich ich, insofern die Kosten noch nicht bezahlt sind,

mehr hier: http://www.aeternitas.de/inhalt/presse/meldungen/2015_02_12__09_01_16/urteil.pdf

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1789/

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