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Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit
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Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2015 - L 25 AS 3137/14 B PKH - rechtskräftig
Leitsatz (Autor)
1. Die bedarfsmindernde Berücksichtigung von Elterngeld als Einkommen bei der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ist verfassungsgemäß.
2. Fehlt es am vorherigen Bezug von Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, entfällt diese Anreizwirkung des Elterngeldes und stellt sich die Zahlung des Elterngeldes nicht als Ersatz für ausgefallenes Erwerbseinkommen dar, sondern als einkommensunabhängige Fürsorgeleistung (vgl. SG Karlsruhe, Beschluss vom 17. März 2014 – S 15 AS 694/14 ER ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175152&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quele: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1776/
Willi S
Leitsatz (Autor)
1. Die bedarfsmindernde Berücksichtigung von Elterngeld als Einkommen bei der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ist verfassungsgemäß.
2. Fehlt es am vorherigen Bezug von Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, entfällt diese Anreizwirkung des Elterngeldes und stellt sich die Zahlung des Elterngeldes nicht als Ersatz für ausgefallenes Erwerbseinkommen dar, sondern als einkommensunabhängige Fürsorgeleistung (vgl. SG Karlsruhe, Beschluss vom 17. März 2014 – S 15 AS 694/14 ER ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175152&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quele: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1776/
Willi S
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